07. Juli 2022 Altersvorsorge

Echte Partner sorgen rechtzeitig für Fairness – auch bei der Rente

Traurig, aber wahr: Die Ehe reicht alleine nicht zur Altersabsicherung. Viele gering verdienende Ehepartner sind nicht ausreichend abgesichert. Die gute Nachricht ist, dass der Staat Ehepaaren eine einfache Möglichkeit bietet, individuell vorzusorgen – mit der Basisrente.

  • Ehe- und Lebenspartner, die kein eigenes Einkommen haben, sind im Alter oft nur unzureichend abgesichert.
  • Dank des internen Familienausgleichs eignet sich die Basisrente, für den geringverdienenden Partner ein zweites Polster aufzubauen.
  • Bei Paaren verdoppelt sich der maximale Betrag, der mit einer Basisrente von der Steuer abgesetzt werden kann. So können beide Partner eine eigene Zusatzrente aufbauen.
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„Altersvorsorge? Darum kümmert sich mein Partner.“ Wer so denkt, macht möglicherweise einen entscheidenden Fehler. Er unterschätzt, wie wichtig es sein kann, im Alter auf eigenen Beinen zu stehen – sprich: eine Altersvorsorge zu besitzen, die unabhängig ist vom Einkommen des Lebenspartners.

Viele Ehe- und Lebenspartner, die über kein eigenes Einkommen verfügen, vertrauen darauf, auch im Alter über den Partner mit abgesichert zu sein. Ist ja auch fair: Denn während der eine Partner im Job erfolgreich und für das gemeinsame Familieneinkommen verantwortlich war, hat der oder die andere die Kinder großgezogen, das Haus in Ordnung gehalten und auch sonst dafür gesorgt, dass es der Familie gut geht.

Leider – und das ist die schlechte Nachricht – geht die Rechnung nicht immer auf. Die Wahrheit ist, dass viele Partner ohne eigenes Einkommen im Alter schlecht abgesichert sind. So beträgt beispielsweise die gesetzliche Witwenrente in der Regel nur 60 Prozent[1] der vorherigen Einkünfte. Und das, wo doch die gesetzliche Rente ohnehin immer weiter zusammenschmilzt und die Rentenlücke vergrößert. Die Witwenrente allein dürfte also in vielen Fällen kaum für einen sorgenfreien Lebensabend ausreichen. Schließlich laufen viele Kosten – zum Beispiel die Miete - ja auch dann weiter, wenn einer der Partner verstorben ist. Und wer möchte dann schon umziehen?

Zur Wahrheit gehört auch, dass es oft die Frauen sind, die in diese missliche Lage geraten. Grund dafür ist nicht zuletzt die hohe Lebenserwartung von Frauen. Fast jede zweite Frau, die heute etwa 50 Jahre alt ist, darf damit rechnen, 90 Jahre und älter zu werden [2]  Wer so lange lebt, der möchte sich dann zumindest um seinen Lebensstandard keine Gedanken mehr machen müssen, oder?

Die Förderung gilt für alle Verträge eines Paares.

"Jeder Partner kann einen eigenen Basisrentenvertrag abschließen"

Die gute Nachricht: Es gibt eine Lösung. Die Basisrente ist ein geeignetes Instrument, um auch für den Partner, der kein eigenes Einkommen verdient, im Alter ein gewisses Maß an finanzieller Unabhängigkeit zu erreichen. Das ist sogar besonders attraktiv. Dafür sorgt ein besonderer Effekt der Basisrente: der interne Familienausgleich.

Es kann nämlich jeder Partner seinen eigenen Vertrag abschließen. Die Förderung gilt dabei für alle Verträge eines Paares. Dadurch verdoppelt sich der maximal absetzbare Betrag von 25.639 Euro auf 51.278 Euro pro Jahr. Ein verheirateter Alleinverdiener kann also bis zu 51.278 Euro vom gemeinsamen zu versteuernden Einkommen abziehen. Zwar ist dafür im Gegenzug die Rente bei der Auszahlung zu versteuern. Doch der persönliche Steuersatz der meisten Menschen ist im Ruhestand oft deutlich geringer als während der Erwerbstätigkeit – unterm Strich ein ziemlich gutes Geschäft.

Zusätzlich bietet die Basisrente übrigens noch einen Vorteil, der speziell Frauen zugutekommt: der Unisex-Tarif, bei dem die Rentenhöhe für Männer und Frauen gleich hoch ist. Frauen leben nun mal im Durchschnitt länger als Männer und profitieren in diesem Fall länger als Männer von ihrer Rentenversicherung – bei gleichen Beiträgen.

Warum der Notgroschen als Alternsvorsorge oft nicht ausreicht

Aber warum muss es überhaupt eine Rente sein? Könnte man sich nicht einfach auf sein Erspartes verlassen? Die Antwort darauf ist einfach: Wer sich allein auf seine Reserven als Altersvorsorge verlässt, geht ein hohes Risiko ein. Denn je älter Sie werden, desto stärker schmilzt das Liquiditätspolster dahin – bis es irgendwann ganz aufgebraucht ist. Mit einer Basisrente können Paare sich dagegen ein lebenslanges zusätzliches Einkommen verschaffen. Und auf Wunsch auch noch ihre Hinterbliebenen mit absichern.

Je nach Wertentwicklung der Fonds, die Sie für die Ansparphase bei der DWS BasisRente Komfort auswählen, haben Sie zudem die Chance auf zusätzliche Erträge für Ihre künftige Zusatzrente. Dafür stehen Ihnen 29 verschiedene DWS-Fonds zur Verfügung, die Sie je nach Anlagehorizont und Risikoneigung frei wählen können. 

Übrigens: Eine Basisrente können Sie auch noch abschließen, wenn die Kinder schon aus dem Haus sind. Die DWS BasisRente Komfort hat nämlich eine Mindestlaufzeit von nur fünf Jahren. Auch bei kurzen Laufzeiten wirkt der Steuereffekt der Basisrente. Es spricht also nichts dagegen, auch für den Lebenspartner eine solide Absicherung für sein Alter abzuschließen. Und ganz ehrlich – das wäre doch nur fair, oder?

Die Aussagen gelten jeweils für Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner gleichermaßen.

DWS erbringt keine steuerlichen oder juristischen Beratungsleistungen. Die steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Umständen ab und kann sich in der Zukunft ändern.

Auf einen Blick: die DWS Basisrente Komfort


Die Basisrente ist eine prima Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge.

  • Zahlung einer lebenslangen monatliche Rente.
  • Die Rentenhöhe ist abhängig von der Entwicklung der ausgewählten Investmentfonds.
  • Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr, spätestens mit dem 85. Lebensjahr
  • Vollständige Verrentung des angesparten Kapitals, keine Kapitalauszahlung
  • Möglichkeit zur Absicherung von Hinterbliebenen
  • Steuerliche Förderung in der Ansparphase, Versteuerung der Rentenzahlung in der Auszahlungsphase

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