19. Aug. 2022 Altersvorsorge

Selbständige sollten selbst fürs Alter vorsorgen – die Basisrente kann helfen

Als Selbständiger sind Sie es gewohnt, Verantwortung zu übernehmen. Das gilt auch für die eigene Altersvorsorge. Gerade für Selbstständige kann der Steuereffekt der Basisrente nämlich besonders attraktiv sein. Der Clou: hohe Steuervorteile.

  • Selbständige haben den größten Absicherungsbedarf, weil sie nicht gesetzlich rentenversichert sind.
  • Mit der Basisrente können Selbständige mit hohem Einkommen ihre aktuelle Steuerschuld deutlich senken und sich eine lebenslange Rente aufbauen. Die Rentenhöhe ist abhängig von der Entwicklung der ausgewählten Investmentfonds.
  • Für die Ansparphase stehen 29 DWS-Fonds zur Auswahl, die je nach Anlagehorizont und Risikoneigung frei wählbar sind.
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Wie schön: Ihr Geschäft floriert und hat über die Zeit ganz ordentlich an Wert gewonnen. Ist ja auch kein Wunder – schließlich haben Sie sich jahrelang voll reingehängt. Aber was kommt danach?

Irgendwann möchten auch Sie sich zur Ruhe setzen und die Früchte Ihrer Arbeit genießen. Gut, wenn Sie sich dafür bereits ein üppiges Polster zurücklegen konnten. Noch besser allerdings wäre es, wenn Sie darüber hinaus zusätzlich bis an Ihr Lebensende über ein regelmäßiges und lebenslanges Einkommen verfügen könnten, oder? Schon allein, um daraus die laufenden Ausgaben decken zu können, zum Beispiel für die Krankenversicherung, den alltäglichen Bedarf oder die Studienunterstützung Ihrer Enkelkinder. Oder möchten Sie Monat für Monat Ihr sauer verdientes Vermögen anknabbern und zusehen, wie es immer weniger wird? Eben!

Wie man es auch dreht und wendet – ein lebenslanges Einkommen ist ein wichtiger Baustein zur Altersvorsorge. Die gute Nachricht: Der Staat unterstützt Sie beim Aufbau einer eigenen Rente durch hohe mögliche Steuervorteile: mit der Basisrente.

Die Basisrente wurde ursprünglich genau für Leute wie Sie konzipiert: Selbständige, die nie in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen mussten und trotzdem im Alter gut versorgt sein möchten. Die Grundidee ist dabei recht einfach: Steuervorteile heute und später die nachgelagerte Besteuerung sorgen für einen Steuereffekt, der wie ein Rendite-Turbo für Ihr Vermögen wirken kann.

Möglich macht dies der doppelte Steuereffekt: Verheiratete können 2022 Beiträge von bis zu 51.278 Euro jährlich steuerlich absetzen. Ein Anleger, der fünf Jahre lang den Höchstbetrag in die Basisrente einzahlt, kann im Durchschnitt 98 Prozent der eingezahlten Beiträge steuerlich geltend machen und dafür eine Steuerrückerstattung bekommen. Später, in der Rentenphase, muss er die zusätzlichen Einkünfte aus der Rente zwar versteuern. Doch da sein persönlicher Steuersatz nach der Erwerbstätigkeit in der Regel geringer sein dürfte, kann er doppelt profitieren.

Ein besonderes Merkmal, das vor allem Selbständigen zugutekommt, ist die große Flexibilität der Basisrente. Einzahlungen in das Depot sind jederzeit in beliebiger Höhe möglich. Sie bestimmen selbst, ob Sie lieber regelmäßig sparen, einmalig einen größeren Betrag einzahlen oder immer dann, wenn Sie gerade etwas Geld übrig haben. Um den Steuerfreibetrag bestmöglich zu nutzen, können Sie Einzahlungen natürlich auch über mehrere Jahre hinweg strecken. Im Laufe von beispielsweise fünf Jahren könnten Sie auf diese Weise bis zu 250.000 Euro steuerfrei zurücklegen und dabei einen Steuervorteil von bis zu 45 Prozent einstreichen, Klingt gut, oder?

Nutzen Sie die Steuervorteile der Basisrente!

Wie aus 50.000 Euro ein Rentenguthaben von 83.000 Euro wird

Wie sich der Steuerspareffekt auf Ihr Rentenguthaben ganz konkret auswirkt, zeigt das folgende Beispiel.

Nehmen wir an, Sie legen über einen Zeitraum von fünf Jahren jährlich 10.000 Euro für Ihre zusätzliche Altersvorsorge zur Seite und zahlen das Geld in die Basisrente ein. Je nach persönlichem Grenzsteuersatz bekommen Sie dann im folgenden Jahr vom Staat eine stattliche Steuererstattung ausbezahlt, die Sie ebenfalls sofort wieder in Ihre Zusatzrente investieren können. Nach den fünf Jahren zahlen Sie nur noch die Steuerrückerstattung ein, Ihr sonstiges Vermögen bleibt unangetastet.


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Das Ergebnis: Allein aus der Summe der Einzahlungen (50.000 Euro) und den Steuererstattungen könnte sich binnen acht Jahren ein Depotwert von 83.000 Euro ergeben. Nicht übel, oder?

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Zugegeben: Einen Haken gibt es. Später, in der Auszahlungsphase, müssen Sie die zusätzlichen Einkünfte aus der Rente versteuern. Doch da der persönliche Steuersatz im Ruhestand bei den meisten Menschen wohl deutlich geringer sein wird als während des Erwerbslebens, sollten Sie unterm Strich trotzdem deutlich profitieren.

Fonds der DWS sorgen für den zusätzlichen Rendite-Kick

Je nach Wertentwicklung der Fonds, die Sie für die Ansparphase auswählen, haben Sie zudem die Chance auf zusätzliche Erträge für Ihre künftige Zusatzrente. Die Höhe der Rente ist dabei abhängig von der Entwicklung der ausgewählten Investmentfonds. Dafür stehen Ihnen in der DWS BasisRente Komfort 29 verschiedene DWS-Fonds zur Verfügung, von denen sie bis zu 10 gleichzeitig - je nach Anlagehorizont und Risikoneigung - frei wählen können. 

Wenn Sie bereits ein gewisses Alter erreicht haben, profitieren Sie zudem von der kurzen Mindestlaufzeit der DWS BasisRente Komfort von nur fünf Jahren. Es macht also gar nichts, wenn Sie etwas später anfangen, Ihr Renten-Zusatzpolster anzulegen. Für die DWS BasisRente Komfort ist es (fast) nie zu spät.

Aber warum muss es überhaupt eine Rente sein? Kann man sich nicht einfach auf sein Erspartes verlassen? Wer allein auf seine Reserven als Altersvorsorge baut, geht ein hohes Risiko ein. Denn je älter Sie werden, desto stärker schmilzt das Liquiditätspolster dahin – bis es irgendwann ganz aufgebraucht ist. Mit einer Basisrente können Sie sich stattdessen ein mögliches zusätzliches Einkommen aufbauen – und auf Wunsch auch noch Ihre Hinterbliebenen mit absichern. Klingt beruhigend, oder?



Die Basisrente ist eine prima Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge.

  • Zahlung einer lebenslangen monatliche Rente.
  • Die Rentenhöhe ist abhängig von der Entwicklung der ausgewählten Investmentfonds.
  • Auszahlung frühestens ab dem 62. Lebensjahr, spätestens mit dem 85. Lebensjahr
  • Vollständige Verrentung des angesparten Kapitals, keine Kapitalauszahlung
  • Möglichkeit zur Absicherung von Hinterbliebenen
  • Steuerliche Förderung in der Ansparphase, Versteuerung der Rentenzahlung in der Auszahlungsphase

DWS erbringt keine steuerlichen oder juristischen Beratungsleistungen. Die steuerliche Behandlung hängt von den individuellen Umständen ab und kann sich in der Zukunft ändern.

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