Vermögenswirksame Leistungen

Eine bequeme Art Vermögen aufzubauen

Wer darauf verzichtet, verschenkt Geld

Eine langersehnte Fernreise? Ein neues Auto? Oder die Designer-Lampe? Vermögenswirksame Leistungen – kurz VL – können hier als ein wichtiger Baustein für den Vermögensaufbau dienen. Durch vermögenswirksame Leistungen kann gleich doppelt profitiert werden, da sowohl der Arbeitgeber als auch der Staat beim Sparen unterstützen.

Wie gut kennen Sie sich mit vermögenswirksamen Leistungen aus?

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Frage 1

Nutzen Sie bereits vermögenswirksame Leistungen (VL) für den Vermögensaufbau?

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Frage 2

Welche Anlageformen sind förderfähig?

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Frage 3

Wer kann die staatliche Arbeitnehmersparzulage beantragen?

Vermögenswirksame Leistungen auf einen Blick

Mehr als 20 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland haben Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Aber nur rund 13 Millionen machen davon Gebrauch – so verfallen rund 1,6 Milliarden Euro an Ansprüchen.[1]

Zusatzleistung vom Arbeitgeber

Viele Unternehmen zahlen zum Gehalt bis zu 40 € pro Monat.

Zusatzleistung vom Arbeitgeber

Fondssparplan

Die Wertentwicklung vom Aktienmarkt mitnehmen.

Fondssparplan

Staatliche Arbeitnehmersparzulage

Abhängig von der Einkommenshöhe, bis zu 80 € pro Jahr vom Staat kassieren.

Staatliche Arbeitnehmersparzulage

Überschaubarer Anlagezeitraum

Sechs Jahre lang einzahlen, im siebten Jahr ruht der Vertrag.

Überschaubarer Anlagezeitraum

Doppelt profitieren

Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden 2024 mehr als verdoppelt. Dadurch könnten rund 17 Millionen Arbeitnehmer zusätzlich profitieren!*

Vermögenswirksame Leistungen stellen ein freiwilliges Angebot des Arbeitgebers dar. Je nach Tarif- bzw. Arbeitsvertrag werden bis zu 40 Euro monatlich zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt. Darüber hinaus fördert der Staat das Sparen in vermögenswirksame Leistungen mit der Arbeitnehmersparzulage.

Die Förderung ist abhängig von Einkommensgrenzen und der jeweiligen Anlageform. Zum 1. Januar 2024 hat die Bundesregierung die Einkommensgrenzen im Rahmen des Zukunftsfinanzierungsgesetzes vereinheitlicht und deutlich angehoben.

Für Fondssparpläne beispielsweise gilt der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage, wenn das zu versteuernde Einkommen maximal 40.000 Euro pro Jahr beträgt (für Verheiratete 80.000 Euro). Gefördert werden 20 Prozent der eingezahlten Beiträge, solange sie 400 Euro (Verheiratete 800 Euro) nicht überschreiten. Der Anleger kann somit maximal 80 Euro (Verheiratete 160 Euro) zusätzlich erhalten.

 

 * Quelle: MDR (2024), https://www.mdr.de/ratgeber/finanzen/geld-sparen-altersvorsorge-arbeitnehmer-sparzulage-118.html, abgerufen am 11.05.2024.

Mit einem Fondssparplan am Aktienmarkt partizipieren

Die förderfähigen VL-Anlageformen sind dabei gesetzlich vorgegeben. Anlegern stehen verschiedene Anlageformen zur Auswahl, unter anderem: Fondssparplan, Banksparplan, Bausparvertrag und die Tilgung eines Immobilienkredites. Der Fondssparplan kann hier besonders lukrativ sein, denn der Anleger erhält über die Arbeitnehmersparzulage die höchste staatliche Förderung und partizipiert gleichzeitig am Aktienmarkt, was eine höhere Rendite versprechen kann.

Animation

Die DWS bietet eine breite Palette von Fonds für das VL-Sparen an. Darunter auch den globalen Aktienfonds DWS ESG Akkumula, der bereits seit 1961 ganze Generationen von Anlegern beim Vermögensaufbau begleitet.


Beispielrechnung:

VL-Sparen - Beispielrechnung.jpg

* Wertentwicklung der Vergangenheit, simuliert oder tatsächlich realisiert, sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Das Kapital bei Auszahlung ist nicht garantiert. Die Berechnung basiert auf vergangenen, realen Kurswerten zum 31.01.2024 nach Kosten (Ausgabeaufschlag 5%) dar. Weitere Kosten können auf Anlegerebene anfallen (z.B. Depotkosten). Annahme: Der maximale VL-Arbeitgeberzuschuss von 40€ pro Monat werden über einen Zeitraum von 6 Jahren in den DWS ESG Akkumula LC angelegt. ** Die Arbeitnehmersparzulage wird während der Vertragslaufzeit in den VL-Fondssparplan eingezahlt. Zur vereinfachten Darstellung ist die Arbeitnehmersparzulage in diese Berechnung nicht eingeflossen.

„VL XXL“ – das Sparen wird noch entspannter

Anleger haben darüber hinaus die Möglichkeit, einen VL-Vertrag über die sieben Jahre hinaus weiterlaufen zu lassen – also im wahrsten Sinne des Wortes „VL XXL“. Das heißt einfach zurücklehnen und den VL-Fondssparplan für sich arbeiten lassen – so wird der Vermögensaufbau noch bequemer. Mit dem Zinseszinseffekt, das heißt die Zinsen der Anlage werden reinvestiert und mit verzinst, entsteht langfristig die Chance eine ordentliche Sparsumme aufzubauen, die auch für größere Investitionen, wie beispielsweise die Altersvorsorge genutzt werden kann.

 

Beispielrechnung:

Die Einzahlung in einen VL-Sparplan beginnt im Alter von 30 Jahren und läuft durch bis zum Renteneintritt im 67. Lebensjahr. Somit erstreckt sich die Einzahlungsphase auf 36 Jahre, im 37. Jahr ruht der Sparplan. Anschließend erfolgt die Auszahlung des gebildeten Kapitals.

VL-Sparen - Beispielrechnung XXL.jpg

* Wertentwicklung der Vergangenheit, simuliert oder tatsächlich realisiert, sind kein verlässlicher Indikator für die künftige Wertentwicklung. Das Kapital bei Auszahlung ist nicht garantiert. Die Berechnung basiert auf vergangenen, realen Kurswerten zum 31.01.2024 nach Kosten (Ausgabeaufschlag 5%) dar. Weitere Kosten können auf Anlegerebene anfallen (z.B. Depotkosten). Annahme: Der maximale VL-Arbeitgeberzuschuss von 40€ pro Monat werden über einen Zeitraum von 36 Jahren in den DWS ESG Akkumula LC angelegt. Im 37. Jahr ruht der VL-Fondssparplan für ein Jahr bis zur Auszahlung. ** Die Arbeitnehmersparzulage wird während der Vertragslaufzeit in den VL-Fondssparplan eingezahlt. Zur vereinfachten Darstellung ist die Arbeitnehmersparzulage in diese Berechnung nicht eingeflossen.

Fondsdetails zum "DWS ESG Akkumula"

DWS ESG Akkumula LD Wachstumsorientiert

DWS ESG Akkumula LD Wachstumsorientiert

Aktienfonds/Wachstumsorientiert

ISIN: DE000DWS2D66

Währung: EUR

Pauschalgebühr: 1,4500%

Morningstar Rating vom Aug 30, 2024

Produktdetailseite öffnen

Fondsdetails des DWS ESG Akkumula LD

Anteilklasse

LD

Anteilsklassen-Währung

EUR

ISIN

DE000DWS2D66

WKN

DWS2D6

Ausgabeaufschlag

bis zu 5,0%

Kostenpauschale

1,450% p.a.

Laufende Kosten (Stand 30.09.2023)

1,450%

zzgl. Vergütung aus Wertpapierleihe

0,004%

Ertragsverwendung

Ausschüttung

Ergänzende Informationen zur Anlagepolitik

Die Anlagepolitik wird unter anderem durch ökologische und soziale Aspekte, sowie die Grundsätze einer guten Unternehmensführung definiert. Das Fondsmanagement wendet bei der Auswahl der Unternehmen den DWS eigenen ESG-Filter „DWS ESG Investment Standard“ an. Mindestens 75% des Fondsvermögens werden in Vermögensgegenständen angelegt, die durch den DWS ESG Investment Standard abgedeckt sind.

Anteil nachhaltiger Investitionen (Sustainable Investments) gemäß Offenlegungsverordnung

Wenn ein Unternehmen durch seine Wirtschaftsaktivität einen positiven Beitrag zu mindestens einem der SDGs der Vereinten Nationen erzielt und dabei nicht gegen ein anderes Ziel verstößt, sowie Prinzipien einer guten Unternehmensführung einhält, wird diese als nachhaltige Investition gewertet.

Mindestanteil nachhaltiger Investitionen[2] 15%

Risiken[3]

  • Markt-, branchen- und unternehmensbedingte Kursverluste.
  • Ggfs. Wechselkursrisiken.
  • Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung/der von dem Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d.h. die Anteilpreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
  • Der Anteilwert kann unter den Kaufpreis fallen, zu dem der Kunde den Anteil erworben hat.

Häufige Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen

Sind Einmalzahlungen in den VL-Sparvertrag möglich?

Ja, alle Zahlungen, die innerhalb eines Kalenderjahres vom Arbeitgeber in den VL-Vertrag eingezahlt werden, gelten als VL-Leistungen. Somit können auch Nachzahlungen aus früheren Monaten oder andere Einmalzahlungen berücksichtigt werden. Nachträgliche Zahlungen für bereits abgelaufene Kalenderjahre sind nicht möglich.

Können Arbeitnehmer selbst in den VL-Sparvertrag einzahlen?

Private Einzahlungen durch den Arbeitnehmer in seinen VL-Vertrag sind grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche VL-Einzahlungen müssen durch den Arbeitgeber erfolgen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, die VL-Raten direkt vom Gehalt durch den Arbeitgeber freiwillig in einen VL-Vertrag abzuführen. Dies kann sich insbesondere lohnen, wenn man sich innerhalb der Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage bewegt.

Was passiert bei Änderung des Arbeitgebers bzw. des Arbeitgeberanteils?

Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die VL-Zahlung auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden; der VL-Sparvertrag läuft dann einfach weiter. Der VL-Sparbetrag kann jederzeit, auch ohne Arbeitgeberwechsel, geändert werden.

Was passiert bei Arbeitslosigkeit, kann der VL-Sparvertrag ausgesetzt werden?

Bei Arbeitslosigkeit stellt der Arbeitgeber die VL-Zahlungen ein; der VL-Sparvertrag ruht dann oder kann aufgelöst werden. Ein VL-Sparvertrag kann vorübergehend ausgesetzt und zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt werden.

Welcher VL-fähige DWS Fonds passt zu mir?

Grundsätzlich sollte der gewählte Fonds zu Ihren Bedürfnissen, Erfahrungen und Ihrem Risikoprofil passen. Ein erfahrener Berater hilft Ihnen hierbei sicherlich gerne weiter. Weitere Informationen finden Sie hier.

Warum sind nicht alle DWS Fonds VL-fähig?

Der Gesetzgeber hat hier gewisse Vorgaben erlassen. Der Aktienanteil am Fondsvermögen eines VL-fähigen Fonds muss mindestens 60% betragen. Aus diesem Grund können wir nicht alle unsere DWS Fonds als VL-fähig deklarieren. Alle VL-fähigen Fonds finden Sie hier.

Weiterführende Informationen

Beispielprodukte für Ihren VL-Sparplan

Alle VL-Fonds anzeigen

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1. Quelle: Ebase (2018), https://fnz.de/fileadmin/user_upload/PM_ebase_Regionalatlas_Vermoegenswirksame_Leistungen.pdf, abgerufen am 11.05.2024.

2. Der Anteil an nachhaltigen Anlagen gemäß Artikel 2 Absatz 17 SFDR im Portfolio wird proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die sich als nachhaltig qualifizieren.

3. Details enthält der Verkaufsprospekt.

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