Neue Fonds finden Sie über die Fondssuche in der DWS Investment App und der neuen DWS Depot online Version. Klicken Sie einfach auf das Lupen-Symbol am oberen Bildschirmrand. Sie finden Fonds per Schlagwortsuche (beispielsweise „Top Dividende“, „ETF“ oder „USA“) oder über die Eingabe der WKN oder ISIN. Die Suchergebnisse unterscheiden zwischen Fonds der DWS und Fonds von Drittanbietern. Sie können außerdem Filter setzen und Favoriten speichern.
DWS-Neukunden können direkt in unserem Hause oder über fast allen Banken, Sparkassen und Finanzberater ein Depot eröffnen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Ein besonderer Vorteil: Mit DWS Depot Online bietet Ihnen DWS Direkt den schnellen und unkomplizierten Online-Zugang zu Ihren DWS-Fonds und vielen nützlichen Funktionen rund um die Online-Depotführung.
Informationen und Beratung zu Fonds von DWS erhalten Sie außerdem bei allen Geschäftsstellen der Deutschen Bank AG. DWS ist ein Unternehmen der Deutschen Bank Gruppe.
Hier können Sie die gewünschten Antragsformulare herunterladen. Sie können diesen Antrag ausdrucken und tragen alle erforderlichen Angaben von Hand ein. Neukunden nutzen bitte für das PostIdent-Verfahren den PostIdent-Cupon (Den Versand der Unterlagen zur DWS übernimmt in diesem Falle die Post.). Bitte Unterschrift nicht vergessen. Senden Sie den Antrag im Original an DWS Investment GmbH, 60612 Frankfurt.
DWS-Fondspreise werden börsentäglich in verschiedenen Medien veröffentlicht:
Unter www.dws.de, im DWS Depot Online oder im Finanzteil großer Tages- und Wirtschaftszeitungen, z. B. in FAZ, Handelsblatt, Börsen-Zeitung.
Bei ausschüttenden Fonds erhalten Anteilseigner in der Regel eine jährliche Ausschüttung. Der Anteilspreis des Investmentfonds vermindert sich am Tag der Ausschüttung rechnerisch um den Ausschüttungsbetrag.
Welche Größen werden in die Ausschüttungen miteinbezogen?
Typisch sind die im betreffenden Geschäftsjahr angefallenen ordentlichen Erträge wie Zinsen und Dividenden. Auch außerordentliche Erträge können berücksichtigt werden. Zu den außerordentlichen Erträgen gehören beispielsweise realisierte Kursgewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren und realisierte Bezugsrechtserlöse.
Bei thesaurierenden Fonds werden die Erträge nicht ausgeschüttet. Der Fonds verwendet sie zum Erwerb weiterer Vermögenswerte.
Ob ein Fonds ausschüttet oder thesauriert, hängt von der Anlagepolitik und dem Charakter des Fonds ab. Beide Sachverhalte sind in den Fonds-Vertragsbedingungen festgelegt. Den vollständigen Wortlaut finden Sie im offiziellen Verkaufsprospekt jedes Fonds von DWS bzw. der auflegenden Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG).
Der Europäische Gesetzgeber hat 2010 eine Verordnung verabschiedet, nach der die europäischen Investmentgesellschaften verpflichtet sind, die wesentlichen Merkmale ihrer Fonds nach festen Vorgaben darzustellen, um die Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen Fonds zu verbessern. Für deutsche Fonds gilt dies ab 01.07.2011, für alle anderen europäischen Fonds gilt eine Umstellungsfrist bis zum 30.6.2012. Das KID ersetzt den vereinfachten Verkaufsprospekt. Kunden muss vor dem Kauf dieses Dokument zur Verfügung gestellt werden.
Es kursieren verschiedene Namen und Abkürzungen für das gleiche Dokument. Die am häufigsten verwendeten Abkürzungen lauten:
Die DWS verwendet als Überschrift bei den Dokumenten in deutsch die Bezeichnung „Wesentliche Anlegerinformationen“.
Die Basisinformationen wie Beschreibung der Anlagepolitik, Risiko- und Ertragsprofil, Kostenstruktur, Informationen über die Depotbank und die Aufsichtsbehörde werden für alle Fonds ausgewiesen. Für Fonds, die gemäß ESMA (European Securities and Markets Authority, vormals CESR)als strukturiert zu definieren sind, wird die Wertentwicklung in der Vergangenheit nicht angegeben. Im Gegensatz hierzu werden illustrative Wertentwicklungsszenarien für eine positive Entwicklung, eine neutrale und eine negative ausgewiesen.
In den ersten 35 Arbeitstagen eines Kalenderjahres ist ein aktualisiertes Dokument zu veröffentlichen. Unterjährig ist eine Anpassung notwendig, wenn sich Informationen, die im Dokument ausgegeben werden, wesentlich ändern. Hierunter fallen z. B. Namensänderungen, Veränderungen der Kostenstruktur, Anpassungen der Anlagepolitik. Zusätzlich ist zu überprüfen, ob das ermittelte Risiko- und Ertragsprofil innerhalb der letzten vier Monate von dem veröffentlichten Wert andauernd abweicht. In allen Fällen ist ein aktualisiertes Dokument umgehend zu veröffentlichen.
Das Risiko- und Ertragsprofil wird nach den Vorgaben der ESMA (European Securities and Markets Authority, vormals CESR) unterschiedlich ermittelt. Er gibt an, wie volatil ein Fonds ist. Gemäß der ermittelten Volatilität wird der Fonds einem Risiko- und Ertragsprofil zugeordnet ohne jedoch andere risikovermindernde Komponenten – z. B. Fondspreisgarantien – zu berücksichtigen. Ebenso finden besondere Investitionsrisiken keine Berücksichtigung in der Ermittlung dieses Wertes. Daher kann ein Fonds, der bei einer Gesamtbetrachtung ein vergleichsweise niedriges Risiko enthält, trotzdem einen hohen SRRI ausweisen.
Grundsätzlich wird das Risiko- und Ertragsprofil über die Veränderungen des Anteilspreises des Fonds ermittelt. Hierzu werden bei Standardfonds die Werte der vom Berechnungszeitpunkt zurückliegenden fünf Jahre herangezogen. Sollte ein Fonds innerhalb dieser fünf Jahre aufgelegt worden sein, wird die benötigte Historie mit Hilfe eines Vergleichindexes oder den Veränderungen eines Musterportfolios ermittelt. Die Berechnung erfolgt in der Regel wöchentlich.
Im KID werden folgende Kosten dargestellt:
Im KID werden unter dem Punkt Praktische Information folgende Angaben aufgeführt:
Generell gilt: Bisherige Bezugsquellen von Verkaufsprospekten und Vereinfachten Verkaufsprospekten gelten auch für die KIDs.
Hervorzuheben sind zwei Möglichkeiten:
Als DWS-Neukunde können Sie direkt bei DWS ein Depot eröffnen. In den meisten Fällen können Sie dieses online hier eröffnen, Wichtig ist, dass Sie am Ende den PostIdent Coupon bei Ihrer Postfiliale einreichen, um den Vorgang abzuschließen.
Möchten Sie allerdings ein Depot mit mehreren Inhabern oder ein Depot für Minderjährige oder ein VL-Depot für Ihre Vermögenswirksamen Leistungen eröffnen, laden Sie sich bitte ebenfalls hier den Depoteröffnungsantrag herunter. Sie können diesen Antrag ausdrucken und tragen alle erforderlichen Angaben selbst ein. Nennen Sie im Antrag unbedingt den bzw. die gewünschten Fonds. Achten Sie bitte darauf, dass die Risikoklasse des/der von Ihnen gewählten Fonds Ihre persönliche Risikoklasse nicht übersteigt. Bitte den Antrag an allen relevanten Stellen unterschreiben.
Lassen Sie anschließend Ihre Unterschrift und Ihre Ausweisdaten mit dem Postident-Coupon von einer Postfiliale bestätigen. Den Versand der Unterlagen zu uns übernimmt die Postfiliale. Sind alle Unterlagen vollständig bei uns eingegangen, erhalten Sie bereits nach wenigen Tagen Ihre Depoteröffnungsbestätigung.
Hinweis: Von Anlageberatern vermittelte Kunden wenden sich bitte an ihren Anlageberater. Er stellt sehr gerne alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung.
WeiterlesenKunden, die ihr Konto über DWS Depot Online führen, können den Wert ihres Depots tagesaktuell und bequem online abrufen. Ein weitere Vorteil der Online-Depotführung ist die Funktion der 'individuellen Wertentwicklung', die Sie ebenfalls jederzeit abrufen können.
Sie können den aktuellen Wert Ihrer Fondsanteile jedoch ganz einfach selbst errechnen. Hierzu multiplizieren Sie die Stückzahl Ihrer Anteile mit dem aktuellen Tagespreis Ihres Fonds.
In Ihrer Depotübersicht sehen Sie alle wichtigen Informationen zu Ihrem Depot. Über die einzelnen Reiter steuern Sie die Darstellung im Ringdiagramm, zum Beispiel die Anzeige Ihrer Portfolioallokationen sowie die Aufteilung Ihres Depotbestandes in die Kategorien Anlageklassen, Regionen, Risiko- und Ertragsprofil oder Währungen. Außerdem wird in der Depotübersicht die Wertentwicklung Ihres Depots sowie der einzelnen Portfolios als prozentualer und absoluter Wert angezeigt.
Die Lösung ist ganz einfach:
Wo finde ich den WpHG-Bogen?
Sobald Ihre Online-Order bei uns eingegangen ist, wird Ihnen eine entsprechende Bestätigung angezeigt. Über den Navigationspunkt "Transaktionsübersicht" können Sie sich jederzeit die Transaktionshistorie anzeigen lassen. Hierin werden alle ausgeführten und in Ausführung befindlichen Transaktionen angezeigt.
VL-Bescheinigung (nur bei VL-Verträgen)
Der Wert errechnet sich aus dem jeweiligen Fondsanteilsbestand und dem Anteilspreis:
Anteilsbestand je Fonds x Anteilspreis = Wert der Fondsanlage.
Den Anteilspreis Ihrer Fondsanlage erfahren Sie täglich in den folgenden Medien:
Das hängt davon ab, ob Sie in ausschüttende oder thesaurierende Fonds anlegen. Bei ausschüttenden Fonds legt DWS die Erträge automatisch zum Ausschüttungstermin kostenfrei wieder in Ihrem DWS Depot an – und zwar durch den Kauf neuer Fondsanteile zum Anteilspreis ohne Ausgabeaufschlag. Bei thesaurierenden Fonds werden die erwirtschafteten Erträge nicht ausgeschüttet, sondern verbleiben im Fondsvermögen. Das bedeutet für Sie, dass die jeweiligen Erträge bereits im Fondspreis enthalten sind. Übersteigt die durch die KAG zur Verfügung gestellte Steuerliquidität bei deutschen thesaurierenden Fonds die tatsächlich einzubehaltenden Steuerabzugsbeträge, wird der Mehrbetrag im DWS Depot wiederangelegt (sog. Steuerspitze).
Die Referenzbankverbindung ist ein von Ihnen benanntes Bankkonto, auf das wir Ihnen bei Fondsverkäufen den entstehenden Verkaufserlös auszahlen. Diese Bankverbindung ist aus Sicherheitsgründen nur per Papierformular änderbar.
Sofern Sie bei Ihrem Depot bei Depoteröffnung keine Referenzbankverbindung angegeben haben, können einzelne Depotfunktionen eingeschränkt sein.
Das SEPA-Lastschriftmandat ersetzt die bisher bekannte Einzugsermächtigung. Es ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Kunden zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an die eigene Bank, den Lastschriftbetrag an den Empfänger zu bezahlen. Ein SEPA-Mandat ist somit notwendig, wenn Sie Fondskäufe durchführen möchten, eine Referenzbankverbindung reicht hierfür nicht aus.
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area und bezeichnet ein europaweit einheitliches Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr, d. h. für Überweisungen und Lastschriften.
Insgesamt 33 Länder nehmen am SEPA-Verfahren teil. Das sind die 278 Mitgliedsländer der Europäischen Union sowie die Schweiz, Monaco, Island, Liechtenstein, und Norwegen sowie das Vereinigte Königreich.
In Deutschland hat eine IBAN immer 22 Stellen. Sie setzt sich zusammen aus einem Ländercode (z. B. DE für Deutschland), einer 2-stelligen Prüfziffer, der Bankleitzahl im Empfängerland sowie der Kontonummer des Empfängers. BIC hat entweder acht oder elf Stellen. Dieser Code setzt sich zusammen aus einem Bank- und Ländercode, einer Ortsangabe sowie einer Filialbezeichnung.
Die Mandatsreferenz ist eine feste Nummer, die vom Zahlungsempfänger vergeben wird – in unserem Fall von der DWS Investment GmbH. Wir vergeben diese nach folgenden Kriterien: Die Depot- bzw. Vertragsnummer plus eine laufende Nummer, z. B. A123456701 oder T123456701. Die Mandatsreferenz dient zur eindeutigen Identifizierung des Mandats.
Ein Mandat gilt immer nur für die jeweilige Kundennummer / das jeweilige Depot. Das Erteilen eines neuen Lastschriftmandats erfolgt über ein entsprechendes Formular bzw. zukünftig über die in DWS Depot Online vorgesehene Online-Möglichkeit der Erteilung eines SEPA-Mandats (voraussichtlich Herbst 2020).
Das neue DWS Depot Online bietet einen sogenannten Komfortzugang mit E-Mail-Adresse und selbstgewähltem Passwort. Diesen Komfortzugang können Sie einrichten, nachdem Sie sich einmalig mit Ihrer DWS-Depotnummer und einer aus Sicherheitsgründen per Post zugesandten PIN angemeldet haben. Die ‚bisherigen‘ Anmeldedaten Depotnummer und PIN sind ebenfalls weiter für die Anmeldung nutzbar.
Sie haben Ihren Depoteröffnungsantrag ohne Mitwirken einer Deutsche Bank-Filiale oder eines anderen Vertriebspartners direkt an DWS gesandt?
Sie sind DWS Direkt-Kunde und können sich für DWS Depot Online freischalten lassen. Gehen Sie hierzu auf dws.de/online und geben Sie Ihre Steueridentifikationsnummer sowie Ihre Depotnummer ein oder senden Sie uns das dort befindliche Formular ausgefüllt ein. Sie erhalten danach (aus Sicherheitsgründen per Post) eine Online-PIN, mit der Sie sich erstmalig im DWS Online Depot anmelden und Ihren Komfortzugang einrichten können Nach erfolgter Freischaltung können Sie Ihr Depot rund um die Uhr einsehen, neue Fonds kaufen, Transaktionen durchführen und vieles mehr. Weitere Informationen zum DWS Depot Online finden Sie hier.
Ihr Depot wurde durch eine Deutsche Bank-Filiale oder einen anderen Vertriebspartner/Berater vermittelt?
Sie sind kein DWS Direkt-Kunde. Jedoch steht unseren meisten vermittelten Kunden DWS Depot Online ebenfalls zur Verfügung. Nach erfolgter Freischaltung können Sie in jedem Fall Ihr Depot rund um die Uhr einsehen und zum Teil innerhalb Ihrer bestehenden Fonds agieren, d.h. einmal gekaufte (und ggf. bereits veräußerte Fondsanteile) erneut kaufen oder bestehende Fondsanteile wieder verkaufen.
Sie haben bereits eine PIN
Loggen Sie sich mit der Depotnummer und Ihrer PIN ein (unabhängig davon, ob es sich dabei um die Zugangsdaten der neuen oder der alten Version handelt).
Sollte Sie Ihre PIN verloren haben, so können Sie sich diese kostenfrei zusenden lassen. Kontaktieren Sie dazu bitte unseren Kundenservice:
DWS Depotführung Frankfurt: 069 910 12380
DWS Depotführung Luxemburg: 0800 4444 889
DWS Altersvorsorgedepots: 069 910 12381
Sie haben noch keinen Online-Zugang beantragt
Auf „Online-Zugang zum DWS Depot beantragen“ klicken. Mit Eingabe Ihrer Steueridentifikations- und der Depotnummer fordern Sie den vorläufigen Online-PIN postalisch an. Nach Erhalt der PIN loggen Sie sich mit dieser PIN und der Depotnummer ein. Die vorläufige PIN muss in eine von Ihnen gewählte PIN umgewandelt werden. Mit dieser PIN und der Depotnummer können Sie sich zukünftig einloggen.
Wir möchten unseren Service stets verbessern und daher bieten wir mit der neuen DWS Depot Online Version neben einer einfacheren und schnelleren Bedienung auch neue Funktionen an, wie zum Beispiel die individuelle Wertentwicklung Ihres Depots[1], Ihrer Portfolios und Ihrer einzelnen Fonds.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Sie neben dem TAN-Block auch die Secure TAN App für die Autorisierung von Transaktionen verwenden können. Sie können auch nach Einrichtung der neuen DWS Depot Online-Version die alte Version parallel weiterverwenden.
Neue Version: online.dws.de
Alte Version: depot.dws.de
Bitte beachten Sie, dass Funktionen wie der Fonds-Umtausch, Portfolio-Transaktionen oder das Einrichten oder Bearbeiten von SEPA-Mandaten aktuell in der neuen Version nicht enthalten sind, aber zukünftig natürlich angeboten werden.
Im Interesse Ihrer Sicherheit haben wir uns für den bewährten Sicherheitsstandard mittels PIN und TAN entschieden. Jede wichtige Aktion im DWS Depot Online muss vom Anwender mit einer TAN bestätigt werden.
Digitale TANs können Sie durch eine spezialisierte App generieren lassen: Die DWS Secure TAN App. Die dort erzeugten TANs können Sie für Transaktionen aus DWS Depot Online vom PC oder Tablet sowie für Transaktionen aus der DWS Investment App einsetzen.
In DWS Depot Online besteht für Zugänge über PC/Tablet auch die Möglichkeit, papierbasierte TANs eines TAN-Blocks zu nutzen. Rechtzeitig vor Verbrauch der letzten TANs erhalten Sie automatisch einen neuen TAN-Block.
Für einige aus unserer Sicht für die Sicherheit Ihres Depots und Geldes essentielle Bestandteile (Namensänderungen, Änderungen der Referenzbankverbindung) erfolgt eine Änderung auf dem herkömmlichen Weg über Formular mit Originalunterschrift.
Sie können mit DWS Depot Online den aktuellen Anteilsbestand sowie den entsprechenden Gegenwert Ihres VL-Kontos einsehen. Verfügungen bzw. Transaktionen zu VL-Konten - wie beispielsweise Verkauf, zusätzliche Einzahlungen etc. - sind mit DWS Depot Online nicht möglich.
Bitte beachten Sie auch: Erst nach Beendigung der Festlegungsfrist stehen Ihnen die Fondsanteile Ihres VL-Depots ohne Prämienverlust zur freien Verfügung. In jedem Fall bedarf es bei Verfügungen von VL-Konten eines schriftlichen Auftrags.
Sie sind DWS Direkt-Kunde und können sich für DWS Depot Online freischalten lassen.
Gehen Sie hierzu auf dws.de/online und geben Sie Ihre Steueridentifikationsnummer sowie Ihre Depotnummer ein oder senden Sie uns das dort befindliche Formular ausgefüllt ein. Sie erhalten danach (aus Sicherheitsgründen per Post) eine Online-PIN, mit der Sie sich erstmalig im DWS Online Depot anmelden und Ihren Komfortzugang einrichten können Nach erfolgter Freischaltung können Sie Ihr Depot rund um die Uhr einsehen, neue Fonds kaufen, Transaktionen durchführen und vieles mehr.
Weitere Informationen zum DWS Depot Online und wie Sie auf die Online-Depotführung umstellen können finden Sie hier.
Ihr Depot wurde durch eine Deutsche Bank-Filiale oder einen anderen Vertriebspartner/Berater vermittelt?
Sie sind kein DWS Direkt-Kunde. Jedoch steht unseren meisten vermittelten Kunden DWS Depot Online ebenfalls zur Verfügung. Nach erfolgter Freischaltung können Sie in jedem Fall Ihr Depot rund um die Uhr einsehen und zum Teil innerhalb Ihrer bestehenden Fonds agieren, d.h. einmal gekaufte (und ggf. bereits veräußerte Fondsanteile) erneut kaufen oder bestehende Fondsanteile wieder verkaufen.
Grunsätzlich ist DWS Depot Online über zwei Wege nutzbar:
Die Nutzung von DWS Depot Online ist unkompliziert. Um ein optimales und sicheres Arbeiten im Internet zu gewährleisten, empfehlen wir Ihnen folgende Arbeitsweisen:
Nach mehrmaligerFalscheingabe wird Ihre PIN gesperrt und erst am nächsten Tag wieder freigegeben.
Nach mehrmaligen weiteren Fehlversuchen wird die PIN bzw. TAN dauerhaft gesperrt. Sie benötigen dann neue PIN- bzw. TAN-Unterlagen, die Sie entweder telefonisch bei unserem Kundenservice unter der Telefonnummer 069 910 12381 oder mit einem schriftlichen, von Ihnen unterschriebenen, formlosen Auftrag anfordern können. Senden Sie Ihren Auftrag an DWS Investment GmbH, 60612 Frankfurt oder per Fax an + 49 (0) 69 - 71909 - 2371.
Sie erhalten daraufhin umgehend per Post die neue PIN.
Fordern Sie eine neue PIN telefonisch, schriftlich oder per Fax bei uns an. Sie erhalten daraufhin umgehend per Post die neuen Unterlagen.
Telefonnummer: 069 910 12381
Alternativ können Sie sich auch über Ihren Komfortzugang (E-Mail-Adresse und Passwort) in DWS Depot Online anmelden, wenn Sie Ihre PIN vergessen haben.
PIN
Sie können Ihre PIN schriftlich oder telefonisch über unseren Kundenservice ändern lassen.
Passwort Komfortzugang
Klicken Sie auf online.dws.de und klicken Sie auf den Link ‚Anmeldeprobleme?‘, geben Sie dort Ihre E-Mail Adresse an und lassen Sie sich den Validierungscode zusenden. Folgen Sie dann den weiteren Schritten. Hinweis: für das Zurücksetzen des Passwortes benötigen Sie eine TAN (digital generiert über die DWS Secure TAN App oder eine Papier-TAN) mit der Sie diese Transaktion bestätigen.
Weitere Möglichkeit
Nach erfolgreichem Login können Sie Ihr Passwort auch in der Sektion ‚Ich‘ ändern.
Sie können Ihr Passwort für den Login über „Passwort vergessen“ zurücksetzen. Um Ihr Passwort zurückzusetzen, benötigen Sie Ihre registrierte E-Mail-Adresse, auf der Sie einen Validierungscode zur Eingabe erhalten. Nach Eingabe des Validierungscodes müssen Sie sich legitimieren, um ein neues Passwort zu vergeben.
Die Legitimation erfolgt entweder durch eine TAN des TAN-Blocks oder mithilfe der DWS Secure TAN App. Sollten Sie weder einen aktivierten TAN-Block besitzen noch die Secure TAN App verwenden, kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice.
Die DWS Secure TAN App ist eine zweite Anwendung, welche ebenfalls über den App-Store zum Download zur Verfügung steht und dient aus Sicherheitsgründen der Legitimation und Freigabe von Transaktionen sowie der Änderung von sicherheitsrelevanten Daten.
Falls Sie bereits eine E-Mail Adresse und Passwort angelegt haben sollten, aber noch kein Depot verknüpft haben, können Sie das Passwort einfach über Ihre E-Mail und den Validierungscode zurücksetzen.
Sie erhalten Ihre Jahresdepotaufstellung, Kundenabrechnungen und andere Mitteilungen in Ihrer digitalen Postbox. Sobald neue Dokumente in Ihrer Postbox zur Verfügung stehen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Sie werden außerdem über einen optischen Indikator auf neue Dokumente in Ihrer Postbox hingewiesen. Dokumente die Ihnen in der Postbox zur Verfügung stehen, werden nicht länger postalisch versandt. Alle anderen Dokumente, die nicht in der Postbox zur Verfügung gestellt werden können, erhalten Sie weiterhin per Post.
Alle Dokumente die Sie in der Vergangenheit über Ihre Postbox erhalten haben, werden für einen unbegrenzten Zeitraum in Ihrer Postbox gespeichert und sind abrufbar. Sofern Sie Ihr DWS Depot kündigen, stehen Ihnen die Dokumente für weitere sechs Monate zur Verfügung. Bitte speichern Sie wichtige Dokumente für einen späteren Zugriff.
Die Freigabe von Transaktionen innerhalb der DWS Investment App erfolgt ausschließlich über die DWS Secure TAN App. Details und Hinweise zur Einrichtung dieser App finden Sie hier.
Die Freigabe von Transaktionen in der PC-/Tablet-Version online.dws.de erfolgt wahlweise über die Secure TAN App oder über einen TAN-Block.
Alle Information dazu finden Sie auf www.dws.de/secure-tan.
Sie haben die Möglichkeit einmalige Verkäufe vorzunehmen sowie Käufe als Einmalbetrag und als Sparplan zu tätigen. Sparpläne können für verschiedene Beträge und Anlageperioden aufgesetzt werden.
Ab Mitte 2020 wird im neuen DWS Depot Online auch die Möglichkeit des Umtausches angeboten. Bis dahin nutzen Sie bitte für Umtäusche das bisherige DWS Depot Online. Gleiches gilt für Portfoliotransaktionen – hierfür nutzen Sie bis auf weiteres bitte ebenfalls das bisherige DWS Depot Online.
Außerdem können Sie in der DWS Investment App Geschenkkarten zum Verschenken bestellen und erhaltene Geschenkkarte für Kauftransaktionen erfassen und einlösen.
Sie können Anteile aus Ihrem Bestand kaufen oder verkaufen, indem Sie in Ihrem Bestand für einen Fonds die „Optionen“ (drei weiße vertikale Punkte) anklicken und die entsprechende Option wählen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Fonds über die Fondssuche zu kaufen oder über die Fondsdetailseite zu kaufen oder zu verkaufen. Um Transaktionen zu autorisieren, benötigen Sie einen aktivierten TAN-Block oder die DWS Secure TAN App, die Ihnen eine digitale TAN generiert.
Den Status des TAN-Blocks finden Sie in der Ich-Sektion, ein Kreis mit Ihren Initialen im oberen rechten Bildschirmrand, unter „Einstellungen – TAN-Block Verwaltung“.
Analog dazu finden Sie den Status der DWS Secure TAN App in der gleichen Sektion unter „Einstellungen – DWS Secure TAN und DWS Sicherheitsportal“.
In der Regel erscheint diese Fehlermeldung nach etwa 2 Minuten, falls Ihre Internetverbindung während der Durchführung einer Transaktion unterbrochen wurde. Überprüfen Sie in diesem Fall bitte Ihre Transaktionshistorie, auch wenn Sie keine Transaktionsbestätigung erhalten haben, da die Transaktion eventuell bereits verbucht wurde. Sollte die Transaktion nicht in der Historie angezeigt werden, so kontaktieren Sie bitte unseren Kundenservice zwecks Rückbestätigung, bevor Sie die Transaktion erneut durchführen. Bitte beachten Sie, dass taggleiche Transaktionen unter Umständen nicht chronologisch angezeigt werden.
Ihre Transaktion konnte aufgrund eines Systemfehlers nicht abgeschlossen werden. Bitte überprüfen Sie zunächst Ihre Transaktionshistorie. Bitte beachten Sie, dass taggleiche Transaktionen unter Umständen nicht chronologisch angezeigt werden. Sollten Sie hier keine entsprechende Transaktion finden, warten Sie bitte einen Augenblick und führen die Transaktion erneut durch. Sollte der Fehler bestehen bleiben, so wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.
Da der Schenker bei Aktivierung der Geschenkkarte ein Lastschriftmandat hinterlegt, hat der Schenker das Recht dieses Lastschriftmandat innerhalb von drei Geschäftstagen nach Eingabe der Transaktion durch den Beschenkten zu widerrufen. Sobald der Beschenkte die Geschenkkarte für einen Kauf nutzt, wird die Transaktion und gleichzeitige Belastung des Referenzbankkontos des Schenkers erst am vierten Geschäftstag nach Eingabe der Transaktion ausgelöst. Zusätzlich sind von der DWS nicht beeinflussbare, im Fondsprospekt definierte Fristen des jeweiligen Fonds zu berücksichtigen. Dementsprechend wird dem Beschenkten ein späterer Preistag beim Kauf mit einer Geschenkkarte angezeigt.
Sie benötigen dazu den Depoteröffnungsantrag für das DWS Komfort Depot, den Sie bspw. über Ihren Berater erhalten. Ihr Berater wird dann den vollständig ausgefüllten Antrag an DWS Investments weiterleiten. Geben Sie im Antragsformular unbedingt den bzw. die von Ihnen gewünschten Fonds an. Achten Sie bitte darauf, dass die Risikoklasse des/der von Ihnen gewählten Fonds Ihrem persönlichen Risikoprofil entspricht. Sobald DWS Investments Ihren Antrag rückfragenfrei erfasst hat, erhalten Sie eine Depoteröffnungsbestätigung sowie die Zugangsdaten für Ihr DWS Komfort Online-Depot.
Nein. Sie haben aber die Möglichkeit, über die Garantie-Option im Rahmen des DWS Komfort Depots kostenlos in Fonds mit einer Garantiekomponente zu wechseln, um Ihr angespartes Vermögen weitgehend zu sichern. Dadurch können Sie Ihre Planungssicherheit für die Zukunft erhöhen – ohne auf weiteres Wertsteigerungspotential völlig verzichten zu müssen. Hierfür können Sie wählen, ob Sie in den Garantiefonds DWS Funds Global Protect 80 (ISIN LU0188157704)[2] oder in den Garantiefonds DWS Funds Global Protect 90 (ISIN LU0828003284)[2] wechseln möchten. Beide Fonds verzichten zugunsten einer Wertsicherungsgarantie auf ein gewisses Renditepotential.
„DWS Depot-Online“ bietet DWS Kunden die Möglichkeit, rund um die Uhr online ihr DWS Komfort Depot einzusehen. Im Interesse Ihrer Sicherheit haben wir uns für den bewährten Sicherheitsstandard mittels PIN und TAN entschieden. Für den Kauf neuer Fonds oder wenn Sie eine Produktoption ausüben möchten, benötigen wir weiterhin einen schriftlichen unterschriebenen Auftrag von Ihnen. Bitte sprechen Sie in jedem Fall mit Ihrem Vermittler/Anlageberater. Er kennt Ihre Anlagestrategie und wird Sie gern auch in allen Fragen rund um das „DWS Depot-Online“ beraten.
Eine Übertragung des DWS Komfort Depots auf einen anderen Depotinhaber ist ohne Auflösung und Neuabschluss eines DWS Komfort Depots nicht möglich. Das DWS Komfort Depot kann jederzeit vererbt werden. Bitte beachten Sie dazu die steuerlichen Hinweise im Antragsformular für das DWS Komfort Depot und wenden Sie sich an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.
Derzeit werden folgende Kosten erhoben:
Abschlusskosten: Einzahlungen werden mit Ausgabeaufschlägen belastet. Die Höhe der Ausgabeaufschläge in % können Sie dem Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds auf unserer Homepage unter www.dws.de entnehmen. Weiterhin gilt das aktuelle Preisverzeichnis der DWS Fondsplattform Frankfurt, welches Sie unter www.dws.de/konditionen finden. Bitte beachten Sie, dass bei Wahl der Produktoptionen Beitragsdepot, Garantie und Ablaufmanagement für den Fondswechsel keine Ausgabeaufschläge bei Nutzung des entsprechenden Serviceblattes anfallen.
Verwaltungskosten: Das jährliche Depotentgelt liegt derzeit bei 8 Euro pro angefangenes Kalenderjahr (Online-Depot).
Fondskosten: Die Kostenpauschale der Fonds, die Sie im DWS Komfort Depot erwerben, können Sie dem jeweiligen Verkaufsprospekt entnehmen oder auf unserer Homepage www.dws.de abrufen. In den Wesentlichen Anlegerinformationen (KID) können die aktuellen laufenden Kosten der Fonds eingesehen werden. Die DWS stellt diese Unterlagen unter www.dws.de zur Verfügung.
Fondsname & ISIN | Ausgabenaufschlag | Kostenpauschale |
DWS Defensiv[2] (ISIN DE000DWS1UR7) |
bis zu 3% | 1,10% des Fondsvermögens p.a. |
DWS Balance[2] (ISIN DE0008474198) |
bis zu 4% | 1,30% des Fondsvermögens p.a. |
DWS Dynamik[2] (ISIN DE000DWS0RZ8) |
bis zu 5% | 1,50% des Fondsvermögens p.a. |
Weitere Informationen finden Sie im Verkaufsprospekt des jeweiligen Fonds auf unserer Homepage unter www.dws.de.
Im Gegensatz zu einer klassischen versicherungsförmigen Leibrente, welche lebenslang in fester Höhe – unabhängig vom erreichten Lebensalter des Kunden – leistet, ist bei der DWS Komfort Depot Investmentrente keine lebenslange Zahlungsvereinbarung möglich (keine Absicherung des Langlebigkeitsrisikos). Die Auszahlung erfolgt bei der DWS Komfort Depot Investmentrente entweder über eine definierte Anzahl von Fondsanteilen oder einen festgelegten Auszahlungsbetrag, bis das Guthaben im DWS Komfort Depot aufgebraucht ist. Sofern das Depotguthaben verbraucht ist, können keine weiteren Auszahlungen erfolgen. Im Gegenzug haben Sie volle Flexibilität und jederzeitigen Zugriff auf das vorhandene Depotguthaben und können die regelmäßigen Entnahmen z.B. erhöhen, aussetzen oder ganz stoppen und das Restkapital jederzeit kapitalisieren. Auch erneute Einzahlungen in das Depot können getätigt werden. Die Ausrichtung Ihrer Kapitalanlage kann im DWS Komfort Depot jederzeit verändert werden und Sie können Ihre Auszahlungen innerhalb des Depots durch Ausgestaltung unterschiedlicher Anlageziele jederzeit neu strukturieren.
Das DWS Komfort Depot eignet sich für die flexible Anlage von Einmalbeiträgen, z.B. aus ablaufenden Lebensversicherungen oder Erbschaften. Sie können einen Einmalbetrag einzahlen und eine sofortige Investmentrente beziehen, um Ihr regelmäßiges Einkommen zu erhöhen. Bei der Option Investmentrente handelt sich um einen fondsbasierten Entnahmeplan ohne Garantie - nicht um eine versicherungsförmige lebenslange Leibrente. Sie können bei der Option Investmentrente entweder über den Verkauf von Fondsanteilen die Dauer Ihres Entnahmeplans festlegen oder Sie lassen sich so lange fest vereinbarte monatliche Beträge auszahlen bis das Depotguthaben vollständig aufgebraucht ist. Die Investmentrente kann auch erst nach einer von Ihnen frei gewählten Anspardauer beginnen. Sie können auch mehrere Investmentrenten mit unterschiedlichen Laufzeiten und Auszahlungshöhen vereinbaren. Das Mindestguthaben für die Einrichtung eines Entnahmeplans beträgt 15.000 Euro. Das Einrichten einer oder mehrere Investmentrenten erfolgt entgeltfrei. Den Auszahlungsrhythmus und die Höhe Ihrer Investmentrente bestimmen Sie selbst. Und Sie können beides jederzeit variieren oder die Auszahlungen ganz aussetzen.
Die DWS RiesterRente Premium hat eine Vertragslaufzeit von mindestens 25 (vollen) Jahren. Wählt der Kunde z. B. den 67. Geburtstag als Auszahlungsbeginn, muss er den Vertrag vor dem 42. Geburtstag abschließen.
Bitte bei ungeförderten Verträgen beachten: Die hälftige Besteuerung der Erträge bzw. die Ertragsanteilbesteuerung kommt nur zum Tragen, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und bei Auszahlung das 62. Lebensjahr vollendet ist. Bitte beachten Sie diesen Aspekt unbedingt bei der Eröffnung einer DWS RiesterRente Premium, sofern ungefördert gespart werden soll.
Die Beiträge werden in DWS Vorsorge Rentenfonds mit verschiedenen Laufzeiten sowie in DWS Vorsorge Premium-Fonds investiert. Die DWS Vorsorge Premium-Fonds sind weltweit anlegende Fonds, die in ausgewählte Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds der DWS Gruppe und ausgewählter fremder Gesellschaften (maximal 30 %) mit breiter Streuung über zahlreiche Regionen, Branchen und Währungen investieren. Die aktuelle Fondspalette können Sie den Besonderen Bedingungen für die DWS RiesterRente Premium entnehmen.
Dem Fondsmanager steht die gesamte Palette aller DWS Fonds zur Verfügung. Hinzu kommen ggf. ausgewählte Fonds von renommierten Partnern (bis zu 30 % Fremdfonds-Anteil). Schwerpunktmäßig sind der DWS Vorsorge Premium sowie der DWS VorsorgePremium Plus Aktienfonds, sie können aber je nach Marktsituation zum Teil auch in Zertifikate, Immobilien, Derivate oder anderen Anlagen investieren, wenn wir zu der Einschätzung gelangen, dass höhere Renditechancen mit anderen Asset-Klassen zu diesem Zeitpunkt besser zu erreichen sein könnten als mit einem reinen Aktienportfolio. Beim DWS Vorsorge Premium Balance sowie beim DWS Vorsorge Premium Balance Plus handelt es sich um Mischfonds, die sowohl in Aktien als auch in Anleihen investieren können. Die Plus-Varianten dieser Fonds können hierbei in zusätzliche Anlageklassen investieren und so erweiterte Anlagestrategien umsetzen.
Bei der DWS RiesterRente Premium handelt es sich um einen Fondssparplan, bei dem die eingezahlten Beiträge gemäß der gesetzlichen Vorgabe zum Ende der Vertragslaufzeit garantiert werden. Die DWS Investment GmbH sagt dem Kunden zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beiträge zuzüglich möglicher Zulagen zu (Beitragszusage der DWS). Mithilfe des finanzmathematischen Modells ( I-CPPI = Individual Constant Proportion Portfolio Insurance) wird diese Beitragsgarantie dargestellt. Abhängig von der persönlichen Vertragslaufzeit, dem Zinsniveau, der Zahlweise und der Aktienmarktentwicklung erfolgt börsentäglich die automatische Überprüfung und Gewichtung der Anlage in Aktien- und Rentenpapieren.
Die Aktienquote kann zwischen 0 und 100 % liegen. Bei Wertverlusten an den Aktienmärkten wird das finanzmathematische Modell beginnen, einzelne Kundendepots von Akten in Rentenpapiere umzuschichten. In der aktuellen Situation mit niedrigen Marktzinsen und in Abhängigkeit von der aktuellen Situation des Kundenkontos (eingezahlte Beiträge, Restlaufzeit, Aktivierung Höchststandssicherung) kann die Aktienquote bis auf 0 % fallen. Abhängig von der Marktentwicklung kann also eine Umschichtung in relativ sichere Anlagen erfolgen, um der Beitragsgarantie in Bezug auf die eingezahlten Beiträge zum Ende der Vertragslaufzeit gerecht zu werden. Bei steigenden Märkten kann jedoch unter Umständen auch wieder eine teilweise Umschichtung zurück in Aktien erfolgen.
Bei der aktuellen Fondspalette fallen derzeit folgende Kosten an:
Um die volle Zulage zu erhalten, muss der Kunde den Mindesteigenbeitrag einzahlen. Verändert sich die Einkommenssituation des Kunden, sollte der Beitrag entsprechend angepasst werden. Gleiches gilt, wenn sich die Familiensituation, etwa durch die Geburt weiterer Kinder, verändert. Der Kunde sollte der DWS die veränderten Rahmenbedingungen und den gewünschten neuen Beitrag schriftlich oder telefonisch mitteilen, damit eine entsprechende Anpassung der Beiträge vorgenommen werden kann.
Sofern eine Überzahlung vorliegt, handelt es sich um ungeförderte Beiträge. Das Geld investieren wir wie jeden anderen Beitrag auch und garantieren den 100-prozentigen Beitragserhalt[3] bei Auszahlungsbeginn. Mit Beginn der Auszahlungsphase wird anhand der gewährten Zulagen festgestellt, welche Beiträge gefördert und welche Beiträge ungefördert sind. Die steuerliche Behandlung (gefördert, ungefördert) erfolgt wie oben beschrieben.
Es ist zu beachten, dass bei (Teil-)Entnahmen vor dem 62. Geburtstag oder vor Ablauf von 12 Jahren Vertragslaufzeit der volle Unterschiedsbetrag zwischen eingezahlten Beiträgen und Leistung mit dem individuellen Steuersatz zu besteuern ist. Bei (Teil-)Entnahmen nach dem 62. Geburtstag und einer Laufzeit von mindestens 12 Jahren sind die Erträge nur zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.
In der Ansparphase haben Kunden einmal im Jahr die Möglichkeit, ungefördertes Vermögen aus dem Vertrag zu entnehmen (Teilkündigung des Vertrages). Die Teilkündigung ist nur für Guthaben aus nicht geförderten Beiträgen zulässig. Aus dem aktuellen und den letzten beiden Beitragsjahren kann nur über Beiträge über der Grenze von 1.946 Euro pro Jahr verfügt werden. Eine Teilentnahme von Kapital aus Überträgen sowie aus Beitragszahlungen vor dem Beitragsjahr 2010 ist nicht zulässig. Das verbleibende Restguthaben muss mindestens 2.000 Euro betragen. Im Falle der Teilkündigung verringert sich die Beitragszusage sowie ggf. die Höchststandssicherung. Für Teilkündigungen fallen keine Kosten an.
In den letzten sechs Monaten der Ansparphase kann das gesamte vorhandene auf nicht geförderten Beiträgen beruhende Kapital ganz oder teilweise entnommen werden. Bitte beachten Sie des Weiteren die genauen Voraussetzungen für Teilentnahmen (= Teilkündigungen) in den Besonderen Bedingungen der DWS RiesterRente Premium.
Der Ablaufstabilisator ist eine innovative Option zum Ablaufmanagement der DWS Premium Produkte. Mit ihm können die Schwankungen des Depotwertes in den letzten Jahren vor Auszahlungsbeginn reduziert werden. Der Ablaufstabilisator reduziert kontinuierlich den risikoreicheren Teil der Wertsteigerungskomponente des Altersvorsorgevermögens (die DWS Vorsorge Premium-Fonds) zugunsten der DWS Vorsorge Premium Balance-Fonds. Hierbei handelt es sich um Mischfonds, die z. B. in defensivere Aktien und Anleihen investieren. Dadurch wird das vorhandene Fondsvermögen bis zum Beginn der vereinbarten Rentenphase i. d. R. mehrheitlich in weniger stark schwankende Anlagen umgeschichtet, die aber ein höheres Renditepotenzial aufweisen können als reine Rentenfonds. Der Ablaufstabilisator ist nicht wählbar, falls der Anleger bei Vertragsbeginn das Anlagekonzept Balance gewählt hat.
Der Kunde kann den Ablaufstabilisator gleich bei Abschluss des Vertrages wählen – die Aktivierung erfolgt dann automatisch zum entsprechenden Zeitpunkt (i. d. R. 10 Jahre vor Auszahlungsbeginn). Natürlich kann er sich aber auch erst später entscheiden. Dies ist bis zum Auszahlungsbeginn jederzeit möglich.
Nein, es gibt keine zusätzlichen Kosten für diese Option. Da sowohl der DWS Vorsorge Premium Balance als auch der DWS Vorsorge Premium Balance Plus, in die im Rahmen des Ablaufstabilisators umgeschichtet wird, eine geringere Kostenpauschale hat als der DWS Vorsorge Premium und der DWS Vorsorge Premium Plus, können die Gesamtkosten eventuell sogar sinken.
Anders als am Markt gängige Ablaufmanagement-Systeme reduziert der Ablaufstabilisator nicht einfach nur die Wertsteigerungskomponente zugunsten von Rentenpapieren. Vielmehr setzt der Ablaufstabilisator bei der Reduktion des Risikos auf eine breite Diversifikation unterschiedlicher und allgemein weniger schwankungsintensiver Anlageklassen (z. B. dividendenstarke Aktientitel, Unternehmensanleihen, Pfandbriefe). Es ändert sich somit nur die Zusammensetzung innerhalb der Wertsteigerungskomponente. Die Ziel-Volatilität der Anlage wird dabei mit näherrückendem Auszahlungsbeginn stetig gesenkt und so an ein sicher- heitsorientiertes Risikoprofil angepasst. Die Umschichtungen werden nicht „abrupt“ vorgenommen, sondern finden weitgehend linear über die letzten 10 Jahre vor Auszahlungsbeginn statt.
Die Höchststandssicherung kann in den letzten 5 Jahren vor dem vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase aktiviert werden. Rechtzeitig vor diesem Zeitpunkt wird sich die DWS mit dem Anleger in Verbindung setzen und ihn über die Einzelheiten zur Option der Höchststandssicherung informieren. Durch Aktivierung der Höchststandssicherung (90% des Altersvorsorgevermögens am jeweiligen Stichtag) wird der jeweilige Höchststand zu einem Stichtag gesichert, d.h., ist der aktuelle Depotstand zum Stichtag höher als der vorhergehende, so wird dieser bei dem Kunden als neuer Höchststand eingebucht. Als erster Stichtag wird dabei der auf die Annahme durch die DWS folgende fünfte Kalendertag des kommenden Monats berücksichtigt. Der Kunde partizipiert dann noch an Wertsteigerungen seines Portfolios. Die Garantie kann nicht mehr unter einen einmal gesicherten Höchststand fallen. Der neu ermittelte Höchststand ist der neue Garantiebetrag, der für die Auszahlungsphase mindestens zur Verfügung steht. Für die Höchststandssicherung wird das Investment im Allgemeinen defensiver ausgerichtet.
Zu Beginn der Auszahlungsphase können einmalig 30 % des kompletten vorhandenen Kapitals entnommen werden. Nach dem Beginn der Auszahlungsphase kann kein Kapital mehr entnommen werden.
In den letzten sechs Monaten VOR der Auszahlungsphase kann das gesamte vorhandene auf nicht geförderten Beiträgen beruhende Kapital ganz oder teilweise entnommen werden. Bitte beachten Sie des Weiteren die genauen Voraussetzungen für Teilentnahmen (= Teilkündigungen) in den Besonderen Bedingungen der DWS RiesterRente Premium.
Anders als in einer Versichertengemeinschaft hat jeder Kunde Anspruch auf die Auszahlung seiner Leistungen. Eine Verrechnung im Kollektiv wie bei Versicherern findet nicht statt. Aus diesem Grunde wird bei Tod in der Auszahlungsphase das Restguthaben in voller Höhe abzüglich Förderung an die Erben des Verstorbenen ausbezahlt. Sofern der Ehepartner einen Riester- Vertrag hat, kann der Übertrag sogar förderunschädlich erfolgen. Nicht vererbbar ist derzeit der Beitrag, der für die Leibrente zu Beginn der Auszahlungsphase an den Versicherungspartner übertragen wird. Stirbt der Kunde nach seinem 85. Geburtstag, werden keine Zahlungen mehr geleistet. Eine Auszahlung eines Restguthabens nach dem 85. Geburtstag erfolgt nicht. Somit bieten wir eine Art „Garantiezeit“ von bis zu 25 Jahren. Zukünftig ist es aber nicht ausgeschlossen, eine Variante inkl. Vererbung ab dem 85. Geburtstag anzubieten.
Vererbbarkeit während der Rentenphase:
Die garantierte Leibrente, die wir für den Kunden abschließen, ist genauso hoch wie die gleichbleibende Grundrente unseres Auszahlplans (verbleibendes Kapital nach Abzug des Beitrags für die Rentenversicherung bei Auszah- lungsbeginn, geteilt durch die Anzahl der Monate des Auszahlplans, d. h., bis zum 85. Geburtstag). Die Leibrente steigt in der Folge noch an, wenn der Versicherer Überschüsse jenseits der Garantieverzinsung deklariert. Die Rente steigt also im Normalfall jedes Jahr ein wenig oder bleibt im schlechtesten Fall gleich.
Das Geld wird auch weiterhin in einer Mischung aus Aktien und Rentenpapieren investiert sein können. Wir werden voraussichtlich die gleiche Fondspalette nutzen wie schon in der Ansparphase. Im Vergleich zur Ansparphase wird die Anlage insgesamt defensiver ausgerichtet. Durch die Aktienkomponente sind auch während der Auszahlungsphase attraktive Rentensteigerungen möglich.
Bei der DWS RiesterRente Premium gliedert sich die Rentenphase in einen Auszahlplan bis zum 85. Geburtstag und in eine lebenslange Leibrente ab dem 85. Geburtstag. Mit Beginn der Auszahlungsphase wird für einen Teil des Fondsvermögens eine Leibrente bei einem Versicherungsunternehmen eingekauft.[3] Der restliche Teil des Geldes steht anschließend für den Auszahlplan zur Verfügung. Die mit Beginn der Auszahlungsphase kalkulierte Grundrente wird lebenslang in gleichbleibender Höhe ausgezahlt. Hinzu kommen die Wertentwicklung während des Auszahlplanes und die Überschüsse des Versicherers ab dem 85. Geburtstag.
Nein. Leistungen aus Riesterverträgen (gefördert und ungefördert) in der Auszahlungsphase zählen nicht zu den Kapitaleinkünften, sondern zu den sog. Sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 5 ESTG). Sie unterliegen somit nicht der Abgeltungsteuer.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Die volle Zulage wird erreicht, wenn der Mindesteigenbeitrag (abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen) entrichtet wird. Seit dem Jahr 2008 müssen 4 % vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen entrichtet werden (mindestens 60 Euro), um die volle Zulage zu erhalten, höchstens jedoch 2.100 Euro abzüglich Zulage im Jahr. Wird der Beitrag nur anteilig gezahlt, werden die Zulagen im gleichen Verhältnis entsprechend gekürzt. Seit dem 01.01.2012 müssen auch mittelbar Zulagenberechtigte (sog. „Huckepackverträge“) mindestens 60 Euro pro Jahr in ihren Vertrag einzahlen, um Zulagen zu erhalten.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
In der Auszahlungsphase werden Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, voll nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Die nachgelagerte Besteuerung kann neben einem möglichen Steuerstundungseffekt den Vorteil haben, dass der persönliche Steuersatz in der Rentenphase i.d.R. niedriger ist als zu Erwerbszeiten.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Auszahlungsplan bis zum vollendeten 85. Lebensjahr oder Kapitalauszahlung (bei ungeförderten Beiträgen bis zu 100 % Kapitalentnahme möglich):
Soweit Leistungen in der Auszahlungsphase auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, ist der Unterschiedsbetrag zwischen der ausgezahlten Leistung und den auf sie entrichteten Beträgen zu versteuern. Es ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages zu besteuern, wenn eine Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsschluss erfolgt. Zu den nicht geförderten Beiträgen gehören z. B. Zahlungen, für die der Anleger keine Altersvorsorgezulage und keinen steuerlichen Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug nach § 10 a EStG erhalten hat, oder Überzahlungen, d. h. Zahlungen, die den Höchstbetrag nach § 10 a EStG übersteigen (2.100 Euro pro Jahr), bzw. Zahlungen innerhalb eines Beitragsjahres, in dem der Anleger nicht zum berechtigten Personenkreis gehört.
Leibrente ab dem vollendeten 85. Lebensjahr:
Auf nicht geförderten Beiträgen beruhende Leistungen, die der Anleger ab Vollendung des 85. Lebensjahres als Leibrente erhält, sind in Höhe des Ertragsanteils von derzeit 5 % zu versteuern (§ 22 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG). Soweit der Anleger sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge zugunsten des Vertrags leistet, sind diese Leistungen aufzuteilen, und die Besteuerung erfolgt anteilig entsprechend den Regelungen für geförderte und nicht geförderte Beiträge. Hinweis: Bei Kündigung des Vertrages (bzw. schädlicher Verwendung) vor dem vollendeten 62. Lebensjahr des Anlegers oder bei weniger als 12 Jahren Vertragslaufzeit ist der Unterschiedsbetrag zwischen Leistungen und Beitrag voll als Sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Die Zulagen werden dem Altersvorsorgevertrag direkt gutgeschrieben. Die Überweisung in den Vertrag erfolgt über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
2. Berufseinsteigerbonus:
Junge Riester-Sparer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bei Abschluss eines Riestervertrages einmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bonus wird automatisch im ersten Vertragsjahr in Form einer um 200 Euro erhöhten Grundzulage gutgeschrieben. Bei Kürzungen der Grundzulage (z. B. weil der Mindestbeitrag unterschritten wurde) wird der Bonus im gleichen Maße anteilig gekürzt.
3. Sonderausgabenabzug (Steuer):
Die geförderten Beiträge und Zulagen können als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt werden. Jedoch ist zu beachten, dass der Sonderausgabenabzug auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt ist. Die als Sonderausgaben absetzbaren Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeiträge plus Zulagen) sind auf 2.100 Euro im Jahr beschränkt. Ob und inwieweit der Zulageberechtigte über die erhaltenen Zulagen hinaus Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben berücksichtigen kann, prüft das zuständige Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung. Die durch den Sonderausgabenabzug erreichte Steuerermäßigung wird dem Zulageberechtigten erstattet bzw. mit der übrigen Einkommensteuerschuld verrechnet. Eine Überweisung auf das Altersvorsorgevermögen wie bei der Zulage erfolgt nicht. Ein eventueller Steuervorteil wird in der DWS-Angebotsberechnung auf Grundlage der aktuellen Einkommensangaben dargestellt.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Wenn Sie einmal keine AVWL[5] mehr erhalten (dauerhaft oder vorübergehend), dann fließen einfach keine AVWL-Beiträge mehr in den Vertrag ein und der Vertrag bleibt unverändert bestehen. Wenn Sie jedoch möchten, können Sie private Einzahlungen in den AVWL-Riester-Vertrag in Form von Überweisungen vornehmen. Diese zählen dann wie ganz normale Riester-Einzahlungen. Sie können den AVWL-Vertrag dann als normalen Riester-Vertrag weiterverwenden. Selbstverständlich können Sie den Vertrag auch ruhen lassen und keine Einzahlungen vornehmen. Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt wieder Einzahlungen vornehmen möchten, können Sie dies jederzeit per Überweisung (oder Dauerauftrag) vornehmen.
Einzahlungen sind bei der DWS RiesterRente Premium AVWL[5] nur per Überweisung möglich. Die Einzahlungen können in regelmäßigen oder unregelmäßigen Überweisungen oder in einmaligen Sonderzahlungen (z.B. zu Vertragsbeginn oder vom Weihnachtsgeld) vorgenommen werden.
Prinzipiell stehen für den AVWL-Vertrag folgende Einzahlungsformen zur Verfügung:
Arbeitnehmer können AVWL erhalten, wenn der Arbeitgeber diese anbietet. Die Altersvorsorgewirksamen Leistungen werden i. d. R. in Unternehmen gezahlt, die in den Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen anstelle von Vermögenswirksamen Leistungen die Zahlung von Altersvorsorgewirksamen Leistungen vorsehen.
Die Bankverbindung der DWS steht für Einzahlungen auf AVWL Depots per Überweisung zur Verfügung. Bitte nur verwenden, wenn es sich um eine DWS RiesterRente Premium AVWL handelt (gilt nicht für die restlichen Altersvorsorgeverträge)
Bankverbindung für Überweisung an die DWS Investment GmbH
Deutsche Bank Frankfurt
IBAN: DE 66 5007 0010 0970 7068 00
BIC: DEUTDEFFXXX
Verwendungszweck: T + sieben Ziffern + 01, Kundenname (Bsp.: T123456701, Max Mustermann)
AVWL werden steuerlich wie „normale“ Riester-Produkte behandelt. Die Beiträge werden aus dem Netto-Gehalt bzw. aus den durch den Arbeitgeber gewährten Altersvorsorgewirksamen Leistungen nach Abzug von Steuern/Sozialabgaben geleistet. Die Altersvorsorgebeiträge können im Rahmen der Riester-Förderung durch staatliche Zulagen gefördert oder ggf. als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) wurden am 1. Oktober 2006 als tarifvertragliches Element zur Förderung privater Vorsorge im Rahmen des Tarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie (TV AVWL) eingeführt. Dieser hat den bisherigen Tarifvertrag zu den Vermögenswirksamen Leistungen abgelöst. Gefördert wird damit nicht mehr das allgemeine Sparen (Vermögensbildung), sondern der gezielte Aufbau einer zusätzlichen privaten Altersvorsorge. Für eine Übergangszeit bestehen in diesen tarifvertraglichen Regelungen beide Formen parallel. Danach können die tariflichen Leistungen nur noch zur privaten Altersvorsorge eingesetzt werden. Die Tarifvertragsparteien der Chemieindustrie haben ebenfalls eine entsprechende Ablösung bzw. Änderung vereinbart.
Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) sind Geldleistungen des Arbeitgebers, mit denen die private Altersvorsorge der Arbeitnehmer unterstützt werden soll. Dazu wird der AVWL-Betrag vom Arbeitgeber direkt in einen AVWL-Vertrag gezahlt. AVWL-Verträge sind Riester-Verträge gemäß § 1 AltZertG, die die Einzahlung von AVWL zulassen. Mit den Altersvorsorgewirksamen Leistungen kann der Arbeitgeber den Aufbau der privaten Altersvorsorge des Arbeitnehmers unterstützen, indem er die AVWL in einen entsprechenden Riester-Vertrag des Arbeitnehmers einzahlt. Vermögenswirksame Leistungen (VL) dagegen sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer anlegt. Die Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch vereinbarte vermögenswirksame Leistungen der Arbeitgeber wird nach den Vorschriften des „Fünften Gesetzes zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer“ gefördert. Die Vermögenswirksamen Leistungen sind per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag geregelte Geldleistungen durch den Arbeitgeber.
Das Mindesteintrittsalter beträgt 15 Jahre (bitte beachten Sie bei Antragstellung die entsprechenden Hinweise für die Depoteröffnung für Minderjährige). Das maximale Alter liegt bei der DWS TopRente[6] Dynamik sowie bei der DWS TopRente Balance bei 46 Jahren. Bitte bei ungeförderten Verträgen beachten: Die hälftige Besteuerung der Erträge bzw. die Ertragsanteilsbesteuerung kommt nur zum Tragen, wenn der Vertrag mindestens 12 Jahre läuft und bei Auszahlung das 62. Lebensjahr vollendet ist. Bitte beachten Sie diesen Aspekt unbedingt bei der Eröffnung einer DWS TopRente, sofern ungefördert gespart werden soll.
Ja, das ist möglich. Sie müssen lediglich eine DWS TopRente als Neuvertrag abschließen und in der Folge den Altanbieter auffordern, das Vertragsguthaben auf die DWS zu übertragen. Der Übertrag des Guthabens erfolgt auf Seiten der DWS kostenfrei (keine Verwaltungs- und keine Übertragungskosten), auf Seiten des Altanbieters können Kosten anfallen. Es gibt keinerlei Beschränkungen hinsichtlich der Beträge oder Drittanbieter, von denen wir Geld annehmen. Es muss sich lediglich um einen zertifizierten Riestervertrag handeln.
Je nach Anlagekonzept wird in verschiedene Investmentfonds investiert:
Die DWS TopRente[7] Dynamik investiert je nach Marktlage gegebenenfalls einen Großteil der Beiträge in den Aktiendachfonds DWS Top Dynamic. Der DWS Top Dynamic ist ein weltweit anlegender Dachfonds, der in ausgewählte Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds der DWS Gruppe mit breiter Streuung über zahlreiche Regionen, Branchen und Währungen investiert. Die Fonds können Sie den Besonderen Bedingungen für die DWS TopRente Dynamik entnehmen.
Die DWS TopRente[7] Balance investiert je nach Marktlage gegebenenfalls einen Großteil der Beiträge in den Mischdachfonds DWS Top Balance. Der DWS Top Balance ist ein weltweit anlegender Dachfonds, der in ausgewählte Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds der DWS Gruppe mit breiter Streuung über zahlreiche Regionen, Branchen und Währungen investiert. Die Fonds können Sie den Besonderen Bedingungen für die DWS TopRente Balance entnehmen.
Das Anlagekonzept der DWS TopRente verbindet Renditechancen mit Risikoaspekten. Das Konzept beruht auf aktivem Management der Kundendepots. Das Fondsmanagement wird durch Anlagevorschläge eines finanzmathematisches Modells unterstützt, welches vorhandene Vertragsparameter wie z.B. die Vertragslaufzeit berücksichtigt. Das Fondsmanagement entscheidet, ob es die Anlagevorschläge des Modells umsetzt, oder ob die Depots nach aktueller Markteinschätzung investiert werden. Ziel des Anlagekonzeptes ist es, das investierte Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase zu erhalten.[4] Gleichzeitig bietet die Anlagestrategie der DWS TopRente eine sehr gute Möglichkeit, an den Renditechancen der Aktienmärkte teilzunehmen.
Der Anleger wird im Falle eines Crashs natürlich zunächst einmal einen Teil des Depotwertes einbüßen. Da die DWS auf Einbrüche reagiert und umschichtet, falls die Beitragszusage gefährdet sein sollte, ist immer und zu jeder Zeit gewährleistet, dass Ihnen zu Beginn der Verrentungsphase mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge inklusive Zulagen zur Verfügung stehen (Beitragszusage der DWS)[4].
Dies ist je nach Produktvariante unterschiedlich: Die Aktienquote in der DWS TopRente Dynamik kann zwischen 0 und 100 % liegen. Bei Wertverlusten an den Aktienmärkten wird das Fondsmanagement mit Unterstützung des finanzmathematischen Modells beginnen, einzelne Kundendepots von Aktien in Rentenpapiere umzuschichten. In extremen Marktsituationen (z. B. bei sehr niedrigen Zinsen) und in Abhängigkeit von der aktuellen Situation Ihres Kundenkontos (eingezahlte Beiträge, Restlaufzeit, etc.) kann die Aktienquote bis auf 0 % fallen. Die Aktienquote in der DWS TopRente Balance kann zwischen 0 und 60 % liegen. Bei Wertverlusten an den Aktienmärkten wird das Fondsmanagement mit Unterstützung des finanzmathematischen Modells beginnen, einzelne Kundendepots in Rentenpapiere umzuschichten. In extremen Marktsituationen (z. B. bei sehr niedrigen Zinsen) und in Abhängigkeit von der aktuellen Situation Ihres Kundenkontos (eingezahlte Beiträge, Restlaufzeit, etc.) kann die Aktienquote bis auf 0 % fallen.
Bei der aktuellen Fondspalette fallen derzeit folgende Kosten an:
Ausgabeaufschlag DWS TopRente Dynamik – Bis zu 4,5% auf jeden eingezahlten Beitrag
Ausgabeaufschlag DWS TopRente Balance – Bis zu 3,5% auf jeden eingezahlten Beitrag
Ausgabeaufschlag auf Zulagen – Keiner.
Die laufenden Kosten der Fonds sind abhängig vom eingesetzten Fonds. In den wesentlichen Anlegerinformationen / KIDs können die aktuellen laufenden Kosten der Fonds eingesehen werden. Die DWS stellt diese Unterlagen unter www.dws.de zur Verfügung.
Verwaltungskosten des Altersvorsorgevertrags: Derzeit 22 Euro pro angefangenem Kalenderjahr.
Ja. Sie können maximal 2.100 Euro als Zuzahlungen zu Ihrem Riestervertrag leisten. Die Zuzahlungen werden in der Regel mit dem Ausgabeaufschlag der erworbenen Fonds belastet. Ab sieben Jahren vor dem vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase lassen wir Zuzahlungen maximal nur noch bis zur staatlich geförderten Höchstgrenze von 2.100 Euro im Jahr zu.
Sofern eine Überzahlung vorliegt, handelt es sich um ungeförderte Beiträge. Das Geld investieren wir wie jeden anderen Beitrag auch und die DWS Investment GmbH garantiert den 100-prozentigen Beitragserhalt[4] bei Rentenbeginn. Mit Beginn der Auszahlungsphase wird anhand der gewährten Zulagen festgestellt, welche Beiträge gefördert und welche Beiträge ungefördert sind. Die steuerliche Behandlung erfolgt entsprechend den gesetzlichen Regelungen.
Die Zulagen werden dem Altersvorsorgevertrag direkt gutgeschrieben. Die Überweisung in den Vertrag erfolgt über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA).
2. Berufseinsteigerbonus:
Junge Riester-Sparer, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können bei Abschluss eines Riestervertrages einmalig einen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro erhalten. Der Bonus wird automatisch im ersten Vertragsjahr in Form einer um 200 Euro erhöhten Grundzulage gutgeschrieben. Bei Kürzungen der Grundzulage (z. B. weil der Mindestbeitrag unterschritten wurde) wird der Bonus im gleichen Maße anteilig gekürzt.
3. Sonderausgabenabzug (Steuer):
Die geförderten Beiträge und Zulagen können als Sonderausgaben im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer berücksichtigt werden. Jedoch ist zu beachten, dass der Sonderausgabenabzug auf bestimmte Höchstbeträge begrenzt ist. Die als Sonderausgaben absetzbaren Altersvorsorgebeiträge (Eigenbeiträge plus Zulagen) sind auf 2.100 Euro im Jahr beschränkt. Ob und inwieweit der Zulageberechtigte über die erhaltenen Zulagen hinaus Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben berücksichtigen kann, prüft das zuständige Finanzamt im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung. Die durch den Sonderausgabenabzug erreichte Steuerermäßigung wird dem Zulageberechtigten erstattet bzw. mit der übrigen Einkommensteuerschuld verrechnet. Eine Überweisung auf das Altersvorsorgevermögen wie bei der Zulage erfolgt nicht. Ein eventueller Steuervorteil wird in der DWS-Angebotsberechnung auf Grundlage der aktuellen Einkommensangaben dargestellt.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Die volle Zulage wird erreicht, wenn der Mindesteigenbeitrag (abhängig vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen) entrichtet wird. Seit dem Jahr 2008 müssen 4 % vom sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen entrichtet werden (mindestens 60 Euro), um die volle Zulage zu erhalten, höchstens jedoch 2.100 Euro abzüglich Zulage im Jahr. Wird der Beitrag nur anteilig gezahlt, werden die Zulagen im gleichen Verhältnis entsprechend gekürzt.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
In der Auszahlungsphase werden Leistungen, die auf geförderten Beiträgen beruhen, voll nachgelagert mit dem individuellen Steuersatz versteuert. Die nachgelagerte Besteuerung kann neben einem möglichen Steuerstundungseffekt den Vorteil haben, dass der persönliche Steuersatz in der Rentenphase i. d. R. niedriger ist als zu Erwerbszeiten.[8]
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Auszahlungsplan bis zum 85. Geburtstag oder Kapitalauszahlung:
Soweit Leistungen in der Auszahlungsphase auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, ist der Unterschiedsbetrag zwischen der ausgezahlten Leistung und den auf sie entrichteten Beträgen zu versteuern. Es ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages zu besteuern („hälftige Besteuerung“), wenn eine Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsschluss erfolgt. Zu den nicht geförderten Beiträgen gehören z. B. Zahlungen, für die der Anleger keine Altersvorsorgezulage und keinen steuerlichen Vorteil aus dem Sonderausgabenabzug nach § 10 a EStG erhalten hat oder Überzahlungen, d. h. Zahlungen, die den Höchstbetrag nach § 10 a EStG übersteigen (2.100 Euro p. a.) bzw. Zahlungen innerhalb eines Beitragsjahres, in denen der Anleger nicht zum berechtigten Personenkreis gehört.
Leibrente ab dem vollendeten 85. Geburtstag:
Auf nicht geförderten Beiträgen beruhende Leistungen, die der Anleger ab dem 85. Geburtstag als Leibrente erhält, sind in Höhe des Ertragsanteils von derzeit 5 % zu versteuern (§ 22 Nr. 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb EStG). Soweit der Anleger sowohl geförderte als auch nicht geförderte Beiträge zugunsten des Vertrags leistet, sind diese Leistungen aufzuteilen und die Besteuerung erfolgt anteilig entsprechend der Regelungen für geförderte und nicht geförderte Beiträge. Hinweis: Bei Kündigung des Vertrages (bzw. schädlicher Verwendung) vor dem 62. Geburtstag des Anlegers oder bei weniger als 12 Jahren Vertragslaufzeit ist der Unterschiedsbetrag zwischen Leistungen und Beitrag voll als Sonstige Einkünfte mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern.[8]
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Nein. Leistungen aus Riesterverträgen (gefördert und ungefördert) in der Auszahlungsphase zählen nicht zu den Kapitaleinkünften, sondern zu den sog. Sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 5 ESTG). Sie unterliegen somit nicht der Abgeltungsteuer.[8]
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Bei der DWS TopRente gliedert sich die Rentenphase in einen Auszahlungsplan bis zum vollendeten 85. Lebensjahr und in eine lebenslange Leibrente ab dem vollendeten 85. Lebensjahr. Mit Beginn der Auszahlungsphase wird für einen Teil des Fondsvermögens eine Leibrente bei einem Versicherungsunternehmen eingekauft. Der restliche Teil des Geldes steht anschließend für den Auszahlungsplan zur Verfügung. Die mit Beginn der Auszahlungsphase kalkulierte Grundrente wird lebenslang in gleich bleibender Höhe ausgezahlt. Hinzu kommen die möglichen Wertentwicklungen während des Auszahlungsplanes und die Überschüsse des Versicherers ab dem 85. Geburtstag.
Formal spricht DWS keine Rentengarantie aus, denn die Höhe der Auszahlung hängt vom Rentenversicherungstarif ab, den DWS zu Beginn der Auszahlungsphase abschließen wird. Wir garantieren aber, dass mindestens die Summe der eingezahlten Beiträge inkl. staatlicher Zulagen zur Verrentung zur Verfügung steht (Beitragsgarantie)[4].
Das Geld wird auch weiterhin in einer Mischung aus Aktien und Rentenpapieren investiert sein können. Wir werden voraussichtlich die gleiche Fondspalette nutzen wie schon in der Ansparphase. Im Vergleich zur Ansparphase wird die Anlage insgesamt defensiver ausgerichtet. Durch die Aktienkomponente sind auch während der Auszahlungsphase attraktive Rentensteigerungen möglich.
Die garantierte Leibrente, die wir für Sie abschließen, ist genauso hoch wie die gleich bleibende Grundrente unseres Auszahlungsplans (verbleibendes Kapital nach Abzug des Beitrags für die Rentenversicherung bei Auszahlungsbeginn geteilt durch die Anzahl der Monate des Auszahlungsplans, d. h. bis zum 85. Geburtstag). Die Leibrente steigt in der Folge noch an, wenn der Versicherer Überschüsse jenseits der Garantieverzinsung deklariert. Die Rente steigt also im Normalfall jedes Jahr ein wenig oder bleibt im schlechtesten Fall gleich.
Anders als in einer Versichertengemeinschaft hat jeder Kunde Anspruch auf die Auszahlung seiner Leistungen. Eine Verrechnung im Kollektiv wie bei Versicherern findet nicht statt. Aus diesem Grunde wird bei Tod in der Auszahlungsphase das Restguthaben in voller Höhe abzüglich Förderung an die Erben des Verstorbenen ausbezahlt. Sofern der Ehepartner einen Riestervertrag hat, kann der Übertrag sogar förderunschädlich erfolgen. Nicht vererbbar ist der Beitrag, der für die Leibrente zu Beginn der Auszahlungsphase an den Versicherungspartner übertragen wird. Stirbt der Kunde nach seinem 85. Geburtstag, werden keine Zahlungen mehr geleistet. Eine Auszahlung eines Restguthabens nach dem 85. Geburtstag erfolgt nicht.
Der Rentenbeginn zwischen dem 62. und 67. Geburtstag kann verschoben werden. Hierfür ist ein separates Serviceblatt bei der DWS erhältlich. Eine nachträgliche Änderung des Rentenbeginns kann Auswirkungen auf die Anwendung der Voraussetzungen zur „hälftigen Besteuerung“ von ungefördertem Vermögen haben.
TopRente-Kunden werden 6 Monate vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Auszahlungsphase von der DWS angeschrieben. Dabei informieren wie sie über den frühestmöglichen Rentenbeginn und den weiteren Ablauf. Bei Bedarf kann der Beginn Ihrer Auszahlungsphase dann noch auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden (max 67. Lebensjahr).
Ihre DWS TopRente können Sie jederzeit mit einem schriftlichen Originalauftrag auflösen. Eine solche vorzeitige Auflösung ist in jedem Fall mit einer Komplettauflösung des Vertrags verbunden und förderschädlich. Das bedeutet, dass das aktuelle Altersvorsorgeguthaben abzüglich der staatlichen Zulagen ausgezahlt wird. Eventuell gewährte Steuerermäßigungen werden ebenfalls zurückgefordert. Bitte beachten Sie, dass die Beitragsgarantie bei vorzeitiger Auflösung erlischt und daher der Vertragswert unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen kann.
Ja. Während der Ansparphase können Sie die ursprünglich vereinbarten regelmäßigen Beiträge erhöhen oder vermindern. Eine Erhöhung oder Verminderung der regelmäßigen Beiträge ist der DWS durch die Verwendung der Änderungsformulare anzuzeigen. Sofern die DWS nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Anzeige der Anpassung widerspricht, gilt die neue Höhe der regelmäßigen Beiträge als vereinbart.
Formal dürfen wir als Kapitalanlagegesellschaft in der Ansparphase keine Rentengarantie aussprechen. Wir schließen jedoch zum Beginn der Auszahlungsphase eine Leibrente bei einem Versicherer für Sie ab. Dabei wird eine garantierte Rente an Hand der dann gültigen Tarife sowie des vorhandenen Vorsorgekapitals festgelegt.
In diesem Fall steht das komplette angesparte Vermögen für die Hinterbliebenenabsicherung zur Verfügung. Der hinterbliebene Ehepartner/Lebenspartner hat dann Anspruch auf die Auszahlung einer sofortigen lebenslangen Hinterbliebenenrente. Als besonderen Produkt-Vorteil bietet die DWS dem hinterbliebenen Ehepartner/Lebenspartner aber alternativ auch die Einzahlung des vorhandenen Guthabens in einen bestehenden oder neu zu eröffnenden DWS BasisRente Komfort Vertrag. Die Einzahlung kann auch auf einen Basisrentenvertrag bei einem anderen Anbieter erfolgen. Wenn kein Ehepartner/Lebenspartner, aber versorgungsberechtigte Kinder hinterbleiben, erhalten diese eine Waisenrente bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Wenn die Kinder in der Ausbildung sind und Anspruch auf Kindergeld besteht, erfolgt die Zahlung der Waisenrente maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Ja, Sie können aus der vorhandenen Fondspalette frei auswählen und bis zu 10 Fonds gleichzeitig besparen. Die Fondsauswahl können Sie jederzeit wieder ändern. Außerdem können Sie den vorhandenen Bestand in einen anderen Fonds umtauschen. Für den Fondswechsel fallen keine erneuten Abschluss- und Vertriebskosten an.
Ja. Sie können mittels Serviceblatt einen Produktwechsel von einer bestehenden DWS BasisRente Premium in eine DWS BasisRente Komfort durchführen. Bitte beachten Sie, dass bei einem Produktwechsel bisher vorhandene Beitragszusagen wegfallen. Ein Wechsel von einer DWS BasisRente Komfort in eine DWS Basisrente Premium ist nicht möglich.
Zum Beginn der Auszahlungsphase informieren wir Sie über die dann angebotenen Leibrententarife. Nachdem Sie sich für ein Angebot entschieden haben, veräußern wir Ihre gesamten Fondsanteile und erwerben für den Verkaufserlös eine lebenslange Leibrente bei dem durch die DWS ausgewählten Versicherungspartner. Dieser überweist dann monatlich den entsprechenden Rentenbetrag auf Ihren DWS BasisRente Komfort Vertrag. Von dort leiten wir den Betrag (abzgl. unserer Depotgebühr) direkt auf Ihre Bankverbindung weiter.
Das ist aus heutiger Sicht schwer zu prognostizieren, da die dann gültigen Rechnungsgrundlagen der Versicherer heute nicht vorhersehbar sind. Ausschlaggebend sind der dann gültige Garantiezins der Versicherung, die dann angebotenen Arten von Leibrenten sowie die Kosten und die dann aktuellen Rententafeln des Rententarifs.
Eine Hinterbliebenenversorgung gibt es in der Auszahlungsphase nur, wenn Sie dies vorher bei Auswahl des Rententarifs so vereinbart haben. Dazu müssen Sie im Rahmen des Rentenangebots, das wir Ihnen rechtzeitig vor Rentenbeginn zusenden, den entsprechenden Rententarif mit Hinterbliebenenversorgung auswählen. In diesem Fall gilt dann eine Rentengarantiezeit (in der Regel 10 Jahre, maximal bis zum 92. Lebensjahr), innerhalb derer eine Hinterbliebenenversorgung besteht. Es stehen dann im Todesfall die bis zum Ende der Rentengarantiezeit noch nicht ausgezahlten Rentenbeträge für die Hinterbliebenenabsicherung zur Verfügung. Daraus wird für den hinterbliebenen Ehepartner/Lebenspartner eine sofort beginnende lebenslange Rentenzahlung finanziert. Wenn kein Ehepartner/Lebenspartner, aber versorgungsberechtigte Kinder hinterbleiben, erhalten diese eine Waisenrente maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Die Beiträge können seit dem Jahr 2023 im Rahmen der Höchstbeträge zu 100% als Altersvorsorgeaufwendungen
im Rahmen des Sonderausgabenabzuges bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens berücksichtigt werden.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Rentenleistungen zur DWS BasisRente Komfort unterliegen als „Sonstige Einkünfte“ der nachgelagerten Besteuerung zum bei Renteneintritt geltenden persönlichen Steuersatz (gem. § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG). Die Besteuerung in der Auszahlungsphase ist unabhängig davon, ob und wieweit Vorsorgeaufwendungen in der Ansparphase tatsächlich steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt worden sind.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Sie benötigen dazu den Depoteröffnungsantrag für die DWS BasisRente Komfort, den Sie bspw. über Ihren Berater erhalten. Ihr Berater wird dann den vollständig ausgefüllten Antrag an DWS weiterleiten. Geben Sie im Antragsformular unbedingt die von Ihnen gewünschten Fonds an. Sobald DWS Ihren Antrag erfasst hat, erhalten Sie eine Depoteröffnungsbestätigung sowie die Zugangsdaten für Ihr DWS BasisRente Komfort Online-Depot.
Das ist aus heutiger Sicht schwer zu prognostizieren, da die dann gültigen Rechnungsgrundlagen der Versicherer nicht vorhersehbar sind. Ausschlaggebend sind der dann gültige Garantiezins der Versicherer, die dann angebotenen Arten von Leibrenten (klassische, fondsgebundene und andere Konzepte) sowie die Kosten und die dann aktuellen Rententafeln der Deutschen Aktuarvereinigung.
In der Rentenphase fällt weiterhin die jährliche Depotgebühr von derzeit 19,00 Euro an. Diese wird zur Deckung der bei DWS entstehenden Kosten während der Rentenphase herangezogen. Dies schließt u. a. die Erstellung der jährlichen Rentenbezugsmitteilung und den Aufwand der Auszahlung der Leibrente ein. Die Gebühr wird monatlich von der gezahlten Leibrente in Abzug gebracht. Zusätzlich entstehen Kosten des Versicherungspartners der DWS. Diese Kosten stehen erst bei Rentenbeginn fest. Rechtzeitig vor Rentenbeginn werden wir Sie über die Details informieren.
Wir bieten auch in der Rentenphase eine vergleichbare Hinterbliebenenabsicherung wie in der Ansparphase, d. h. eine lebenslange Rente für den berechtigten Ehepartner/Lebenspartner. Sollte kein Ehepartner/Lebenspartner vorhanden sein, kann eine zeitlich befristete Waisenrente für die berechtigten Kinder gezahlt werden. Voraussetzung der Hinterbliebenenabsicherung ist, dass der Kunde diesen Tarif bei Rentenbeginn ausgewählt hat.
Falls der entsprechende Rententarif gewählt wurde, wird eine Leistung an den hinterbliebenen Ehepartner/Lebenspartner oder – wenn kein Ehepartner/Lebenspartner vorhanden ist – an versorgungsberechtigte Kinder erbracht. Sofern keine Hinterbliebenenabsicherung für die Rentenphase vereinbart wurde, erfolgt keine weitere Zahlung.
Die Beiträge können im Rahmen der Höchstbeträge zu einem bestimmten, jährlich ansteigenden Prozentsatz als Altersvorsorgeaufwendungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens steuerlich geltend gemacht werden (vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b, Abs. 3 EStG). Für die Beiträge gilt zusammen mit Beiträgen zu den gesetzlichen Rentenversicherungen, landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungswerken ein jährlicher Höchstbetrag. Es ist zu berücksichtigen, dass für bestimmte Personenkreise (z. B. Beamte) dieser Höchstbetrag um einen fiktiven Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung zu kürzen ist.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Rentenleistungen zur DWS BasisRente Premium unterliegen als Sonstige Einkünfte der nachgelagerten Besteuerung zum bei Renteneintritt geltenden persönlichen Steuersatz (gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG).
Im Alter ist der Steuersatz voraussichtlich nicht mehr so hoch wie zu Zeiten der Erwerbstätigkeit. Die Besteuerung in der Rentenphase ist unabhängig davon, ob und wieweit Vorsorgeaufwendungen in der Ansparphase tatsächlich steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt worden sind. Der Gesetzgeber sieht eine Übergangsphase für die Einführung der vollständigen nachgelagerten Besteuerung der Rentenleistungen vor. Dies bedeutet: Der Umfang der Besteuerung richtet sich nach dem steuerpflichtigen Anteil des Jahresbetrags der Rente. Der für den steuerpflichtigen Anteil der Rente anzuwendenden Prozentsatz bestimmt sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Dieser Prozentsatz erhöht sich bis zum Jahr 2020 um jeweils zwei Prozentpunkte pro Jahr, danach bis zum Jahr 2040 um einen Prozentpunkt, so dass erstmals ab 2040 der Jahresbetrag der Rente zu 100 % steuerpflichtig ist. Bei z.B. im Jahr 2025 beginnender Rentenphase beträgt der Besteuerungsanteil 85 %. Der ermittelte steuerfreie Teil der Rente bleibt lebenslang konstant. Das bedeutet: Eventuelle Rentenerhöhungen müssen anschließend unabhängig von dem Jahr des Renteneintritts vollständig versteuert werden.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Grundsätzlich unterliegen alle Leistungen aus Basisrenten-Verträgen der nachgelagerten Besteuerung. Dies trifft demnach auch für die Hinterbliebenenrente (Witwen-/Waisenrente) zu.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Nein. Da Leistungen aus Basisrenten-Verträgen erst in der Auszahlungsphase als Sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG) besteuert werden, fällt für den Anleger weder in der Ansparphase noch in der Auszahlungsphase Abgeltungsteuer an.
*DWS erbringt keine juristische oder steuerrechtliche Beratungsleistung. Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater / Lohnsteuerhilfe Verein oder einen Juristen.
Bitte wenden Sie sich hierfür an Ihren Anlageberater oder an unsere Mitarbeiter von DWS Direkt.
Unter Tel. 069 / 910 12371 bzw. www.dws-direkt.de
Ein VL-Sparplan ist für die Einzahlung der vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber vorgesehen. Sie selbst können Eigenleistungen bis zu einer Summe von 480 EUR pro Jahr (max. 40 EUR monatlich) einzahlen. Bitte beachten Sie jedoch: Eigenleistungen sind nicht prämienwirksam!
Überweisen Sie eigene Einzahlungen auf unser Konto bei der Deutschen Bank in Frankfurt, IBAN: DE88 5007 0010 0969 0058 00 und BIC: DEUTDEFFXXX oder richten Sie einen Dauerauftrag ein (Lastschriftverfahren ist in diesem Fall nicht möglich). Investmentkontonummer bitte nicht vergessen.
Anteile aus Ihrem VL-Sparplan können Sie verkaufen, indem Sie uns einen schriftlichen Verkaufsauftrag erteilen.
Bitte beachten Sie unbedingt:
Anspruchsberechtigt für die staatliche Arbeitnehmersparzulage sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Beamte, Richter, Berufs- und Zeitsoldaten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht mehr als 20.000 Euro (Alleinstehende) bzw. 40.000 Euro (gemeinsam veranlagte Arbeitnehmer) beträgt. Rentner und Empfänger von Versorgungsleistungen sind ausgeschlossen.
Sie möchten die Arbeitnehmersparzulage beantragen? Dann kreuzen Sie das entsprechende Feld in Ihrer Einkommensteuererklärung (Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage) an. Bis Ende Februar werden wir Ihre förderfähigen VL-Beträge automatisch den Finanzbehörden gemeldet haben.
Die Arbeitnehmersparzulage wird von Ihrem zuständigen Finanzamt kurz vor Ablauf der Sperrfrist in einer Summe an uns überwiesen und Ihrem VL-Sparplan entsprechend gutgeschrieben. Voraussetzung hierfür ist, dass die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage nicht überschritten wurde. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihr Finanzamt.
Die Höhe des Depotentgeltes richtet sich nach dem gewählten DWS Depot.
Bei VL-Sparplänen wird das Depotentgelt jährlich erfasst aber erst im letzten Monat der Sperrfrist bzw. bei vorzeitiger Auflösung einmalig für die gesamte Laufzeit dem Guthaben entnommen.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte unserem Preisverzeichnis hier.
Möchten Sie einen auslaufenden VL-Sparplan unverändert fortsetzen, brauchen Sie als Kunde von DWS nichts zu veranlassen. Es genügt, wenn Ihr Arbeitgeber die Überweisung Ihrer vermögenswirksamen Leistungen einfach fortsetzt. Durch den ersten Geldeingang nach Ende der Sperrfrist entsteht ein Folgevertrag. Dieser neue Vertrag hat wie der Ursprungsvertrag eine Sperrfrist von sechs Jahren und ist dann noch bis zum 31.12. des Jahres gesperrt.
Über die Anteile aus dem ersten Vertrag können Sie selbstverständlich börsentäglich verfügen, sobald die Sperrfrist zum ersten Vertrag abgelaufen ist.
Senden Sie uns - rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist - einen formlosen Auftrag (Kundennummer, Adresse, Ihre Unterschrift), um einen neuen VL-Sparplan für Sie zu eröffnen. Sie erhalten dann von uns eine Bestätigung und eine Information für Ihren Arbeitgeber mit allen notwendigen Angaben zur Überweisung der VL-Zahlungen.
Zum Öffnen einer Datei benötigen Sie ein entsprechendes Programm, das auf Ihrem Computer installiert sein muss. Excel- und Word-Dateien können Sie beispielsweise mit MS Excel und MS Word aus dem Microsoft Office Paket öffnen. Um eine PDF-Datei zu öffnen benötigen Sie den Acrobat Reader von Adobe. Diesen können Sie hier herunterladen.
Für multimediale Elemente auf der Webseite, wie z.B. Banner oder Rechner benötigen Sie den Adobe Flash Player, den Sie hier herunterladen können. Der Flash Player ist ein Multimedia-Player mit dem Sie Videos oder ganze flashbasierte Seiten anzeigen lassen können.
Möglicherweise greift Ihr System auf eine ältere Version vom Produkt-Finder zu, die bei einem früheren Website-Zugriff in die "temporären Internetdateien (Cache)" Ihres Systems kopiert wurde.
Sie haben die Möglichkeit, die Daten im Produkt-Finder zu aktualisieren. Klicken Sie mit der rechten Maustaste in die Datentabelle des Produkt-Finders. Wählen Sie aus dem dann erscheinenden Kontextmenü den Punkt "Aktualisieren" oder "Refresh". Alternativ können Sie die F5-Taste drücken.
Unsere Internet-Applikation besteht aus mehreren Teilbereichen.
Wenn die Funktion über den Menüpunkt des Browsers aufgerufen wird, weiß der Browser nicht, welcher Teilbereich der Seite aktualisiert werden soll. Klicken Sie einmal mit der linken Maustaste in das Fenster und verwenden Sie das Kontextmenü über die rechte Maustaste, aktivieren Sie hier den Punkt „Aktualisieren“ oder „Refresh“.
Sollte auch das keine Wirkung zeigen, löschen Sie bitte die temporären Internetdateien und aktualisieren Sie anschließend den Browser.
Löschen der temporären Internetdateien im:
Internet Explorer: Extras >> Browserverlauf löschen >> Temporäre Internetdateien löschen
Mozilla Firefox: Extras >> Neueste Chronik löschen >> Cache >> Jetzt löschen
Ein Cookie ist eine Text-Datei, die zum Austausch von Informationen zwischen einem Webserver und einem Browser dient. Diese wird lokal auf dem Computer abgespeichert und beim erneuten Zugriff auf den gleichen Webserver aufgerufen. Cookies werden ausschließlich von den Nutzern der Internetseite verwaltet, somit können Sie selber entscheiden, ob Sie diese zulassen möchten.
Für die unbeeinträchtigte Nutzung der DWS-Webseite müssen Cookies aktiviert sein.
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Mozilla Firefox: Extras >> Einstellungen >> Datenschutz
Es ist ganz einfach, die Entwicklung Ihrer Fonds im Blick zu behalten. Die Website www.dws.de ermöglicht punktgenaue Information. Unter dem Menüpunkt "Produkte - MyFolio" können Sie sich Ihre eigene Fondsliste zusammenstellen. Alternativ können Sie in der Fonds-Übersicht, die Sie unter dem Menüpunkt „Produkte >> Produkt-Finder“ finden, Fonds für die Favoritenliste „MyFolio“ merken. Dafür müssen Sie ein Häkchen an den entsprechenden Fonds setzen und auf den Button „Merken“ klicken. Bitte beachten Sie, dass Sie einen „Mein DWS“-Account benötigen, um Fonds dauerhaft in der Favoritenliste zu speichern.
Übrigens: Kunden, die "Investmentkonto Online" nutzen, können sich ein E-Mail-Abo für ihre Favoriten abonnieren.
Um eine Favoritenliste anzulegen, gehen Sie bitte in den Menüpunkt „Produkte >> MyFolio“ und anschließend auf den Link „Weitere Wertpapiere im Finder hinzufügen“ oder unmittelbar in den Menüpunkt „Produkte >> Produkt-Finder“. Nun können sie einen oder mehrere Fonds aus der Liste auswählen (Häkchen setzen) und mit dem Button „Merken“ zur Favoritenliste hinzufügen.
Alternativ können Sie in der linken Marginalspalte den Reiter „MyFolio Box“ auswählen und durch „Drag & Drop“ Fonds in die gemerkten Wertpapiere ziehen. Um die ausgewählten Fonds anzeigen zu lassen, gehen Sie bitte in den Menüpunkt „Produkte >> MyFolio“. Die von Ihnen getroffene Auswahl wird nur dann dauerhaft gespeichert, wenn Sie für „Mein DWS“ angemeldet sind.
Sollten Sie nicht registriert sein, können Sie dies nachholen über den Button „Login“, der in der Metanavigation in der Kopfzeile der Webseite zu finden ist.
Ein weiterer Vorteil der Registrierung besteht darin, dass Sie im eingeloggten Zustand mehrere Portfolios anlegen können. Diese Option finden Sie in der „MyFolio Box“ unter dem Punkt „Neues Portfolio“. Entsprechend dem oben beschriebenen Vorgang, können Sie im „Produkt-Finder“ Wertpapiere in das entsprechende Portfolio ziehen oder über den Button „in Portfolio ablegen“ hinzufügen.
In dem Bereich „Mein DWS“ haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Einstellungen vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie registriert bzw. eingeloggt sein müssen, um Änderungen dauerhaft zu speichern. Nach dem Einloggen finden Sie unter dem Menüpunkt „Mein DWS“ mehrere interaktive Elemente vor, deren Reihenfolge Sie Ihren Wünschen entsprechend anpassen können. In dem „Mein DWS“-Bereich finden Sie nicht nur Ihre gemerkten Fonds, Themen sowie die gesetzten Signale, sondern zusätzlich die Wertentwicklung Ihrer Portfolios und weitere Produkt-Vorschläge wieder.
Um Ihre persönlichen Daten für den „Mein DWS“-Account zu ändern, loggen Sie sich bitte ein und gehen in den Menüpunkt „Mein DWS“. Hier finden Sie den Bereich „Mein Profil“ und können die Profildaten über den Button „Profil bearbeiten“ entsprechend anpassen. Außer den persönlichen Daten können Sie in diesem Bereich ebenfalls Ihre Berater-Kontakte sowie Newsletter-Einstellungen pflegen.
Um einen Fonds zu kaufen, gehen Sie bitte zunächst in den Menüpunkt „Produkte >> Produkt-Finder“ und wählen die Sie interessierenden Fonds durch Setzen eines Häkchens aus. Anschließend bestätigen Sie bitte Ihre Auswahl mit dem Button „Kaufen“. Nun wechseln Sie automatisch in die Kaufliste, welche Sie alternativ über den Menüpunkt „Kaufen“ erreichen können.
Bitte beachten Sie, dass Sie registriert und eingeloggt sein müssen, um die entsprechende Auswahl dauerhaft zu speichern. Wenn Sie nun in der Kaufliste auf den Button „Weiter“ klicken, gelangen Sie zu einer Übersicht von verschiedenen Vertriebswegen. Hier können Sie zwischen einem Kauf bei einem unabhängigen Finanzberater, einer Bank bzw. einer Sparkasse und einem Direktkauf wählen.
Die Beratersuche finden Sie unter dem Menüpunkt „Kaufen >> Berater“. Um einen Finanzberater in Ihrer Nähe zu finden, geben Sie bitte den Namen Ihrer Stadt oder die Postleitzahl ins Suchfeld ein. Sie können zudem die maximale Entfernung definieren. Nach dem Ausführen der Suche erscheint auf der Karte Ihr Standort sowie der Standort des/der Finanzberater in dem vordefinierten Umkreis. Unterhalb der Karte finden Sie zusätzlich eine Liste aller gefundenen Berater und können diese für die Übersichtsseite der Vertriebswege bzw. ihr Profil auf der „Mein DWS“-Seite (zu erreichen über den Button „Profil bearbeiten“) speichern oder direkt über ein Kontaktformular kontaktieren und einen Termin vereinbaren.
Sie besitzen keinen „Mein DWS“-Account: kein Problem! Wenn Sie sich für den Newsletter anmelden möchten, gelangen Sie über den Metanavigations-Punkt „Newsletter“ in der Kopfzeile der Internetseite zum entsprechenden Anmeldeformular. Sollten Sie einen „Mein DWS“-Account besitzen, haben Sie den Vorteil, dass die persönlichen Angaben im Anmeldeformular automatisch vorausgefüllt werden.
Es gibt zwei Möglichkeiten den Newsletter abzubestellen: zum einen unter dem Menüpunkt „Newsletter“ und zum anderen über einen Link direkt im Newsletter.
Besitzen Sie einen „Mein DWS“-Account, können Sie unter dem Menüpunkt „Mein DWS >> Mein Profil >> Profil bearbeiten“ einfach die persönlichen Daten verändern.
Sollten Sie kein Konto besitzen, sind zur Änderung der E-Mail-Adresse für den Newsletter zwei Schritte erforderlich:
Bitte tragen Sie sich mit Ihrer alten E-Mail-Adresse aus unter "Newsletter >> Abmeldung".
Melden Sie sich anschließend mit Ihrer neuen E-Mail-Adresse erneut an unter "Newsletter >> Newsletter & Magazine".
Mit unserem DWS E-Mail-Abo-Service können Sie sich einfach und bequem Fondspreise und andere wichtige Fondsinformationen per E-Mail zusenden lassen.
Registrieren Sie sich unter folgendem Link für diesen kostenlosen Service:
https://www.deami.de/dps/default.aspx
Klicken Sie nun in "E-Mail-Abo" zunächst auf "Account anlegen"
Wählen Sie auf unserer Website www.dws.de den Menüpunkt "Produkte >> Produkt-Finder". Sie erhalten zunächst eine Übersicht über alle Fonds angezeigt. Diese können Sie durch Verwendung von Filtern in der linken Spalte der Internetseite beliebig verändern. Selbstverständlich können Sie ebenfalls in der Produktsuche nach bestimmten Fonds suchen.
Mit Klick auf den Fondsnamen gelangen Sie zu einem umfangreichen Informationsangebot. Hier finden Sie unter anderem Wertentwicklungs- und Strukturdaten, wichtige Kennzahlen, einen Kommentar des Fondsmanagements sowie die wichtigsten Downloads zum gewählten Fonds.
Die Daten werden mit 128 Bit bis zu 256 Bit (ja nach Browser) SSL verschlüsselt. Dieser Standard ist derzeit "State-of the-Art" im Internet Banking und Broking-Bereich. Bei jeder Session wird ein neuer Schlüssel zwischen Ihrem Browser und dem Webserver ausgehandelt, der nur diesen beiden bekannt ist. Teile des Schlüssels werden sogar bei jeder Anfrage neu berechnet.
Sie haben Ihre Online-Zugangsdaten noch nicht erhalten? Ihre Zugangsdaten können Sie hier ganz bequem anfordern."
Öffnen Sie die DWS Altersvorsorge App. Ihnen wird der Banner "Digital-TAN einrichten" angezeigt. Klicken Sie auf "Jetzt aktivieren" und folgen Sie den Schritten. Alternativ: Öffnen Sie die DWS Altersvorsorge App. Navigieren Sie über die Navigationspunkte "Ich" > "Kontoeinstellungen" > "Digital-TAN". Es erscheint eine Auflistung Ihrer Geräte. Anhand der "zu aktivieren"-Kennung, können Sie das noch nicht eingerichtete Gerät erkennen. Klicken Sie nun neben dem Gerätenamen auf "Aktivieren". Wählen Sie nun Ihre Einrichtungsmethode aus.
Sie haben weiterhin Zugriff auf Ihr altes Smartphone? Dann laden Sie die DWS Altersvorsorge App auf das gewünschte Gerät herunter und loggen Sie sich ein. Gehen Sie auf "Ich" > "Kontoeinstellungen" > "Digital-TAN" > "Weiteres Gerät einrichten" > "dieses Gerät" > Gerätenamen wählen & als bevorzugtes Gerät wählen > Digital-TAN Kennwort wählen und bestätigen > "Freigeben", Auftrag auf dem benannten Gerät freigeben.
Sie haben keinen Zugriff auf Ihr altes Smartphone? Dann laden Sie die DWS Altersvorsorge App auf das gewünschte Gerät herunter und loggen Sie sich ein. Gehen Sie auf "Ich" > "Kontoeinstellungen" > "Digital-TAN" > "Zugriff auf Geräte verloren". Hier haben Sie die Möglichkeit Ihr gewünschtes Gerät einzurichten und den Zugang wiederherzustellen. Nach erfolgreicher Einrichtung wird Ihr altes Smartphone aus der Liste gelöscht.
Wenn Sie mehr als zwei Geräte registriert haben, können Sie eins davon unter "Kontoeinstellungen" > "Digital-TAN" löschen und die gewünschte Aktion auf einem anderen Gerät freigeben. Falls Sie nur ein registriertes Gerät besitzen und es verloren haben, richten Sie die Digital-TAN auf einem anderen Smartphone ein, indem Sie den Schritten unter "Kontoeinstellungen" > "Digital-TAN" > "Zugriff auf Gerät(e) verloren" folgen. Alle zuvor hinterlegten Geräte werden nach Einrichtung des Neuen automatisch gelöscht.
Führen Sie einen Auftrag über Ihr DWS Altersvorsorge Depot Online (online.dws.de) aus, erhalten Sie die Push-Mitteilung zur Freigabe nur auf Ihrem "bevorzugten" Gerät. Dieses können Sie jederzeit über die Kontoeinstellungen ändern. Wenn Sie einen Auftrag über die DWS Altersvorsorge App ausführen, erhalten Sie die Push-Mitteilung zur Freigabe automatisch auf dem Gerät, auf dem Sie sich befinden.
Eine Änderung des Kennworts ist nur durch die Eingabe des bisher bestehenden Kennworts möglich.
Sie kennen Ihr Kennwort: Gehen Sie wie folgt vor: Loggen Sie sich in die DWS Altersvorsorge App ein > Gehen Sie auf "Ich" > "Kontoeinstellungen"> "Digital-TAN". Gehen Sie auf "Bearbeiten" > "Digital-TAN Einstellungen" > "Digital-TAN Kennwort ändern".
Sie kennen Ihr Kennwort nicht: Gehen Sie bitte auf "Zugriff auf Gerät(e) verloren"
Nach Login wird Ihnen ein Banner zur Digital-TAN angezeigten. Gehen Sie wie folgt vor: "Jetzt einrichten" > Gerät auswählen > Gerätename > Digital-TAN Kennwort + Digital-TAN Kennwort wiederholen > Aktivierungsmethode auswählen: [TAN-Block] / [E-Mail Aktivierungscode] / [Secure TAN App] > Die Einrichtung ist nun abgeschlossen
Nach mehrmaliger Falscheingabe wird Ihre PIN gesperrt und erst am nächsten Tag wieder freigegeben.
Nach mehrmaligen weiteren Fehlversuchen wird die PIN bzw. TAN dauerhaft gesperrt. Sie benötigen dann neue PIN- bzw. TAN-Unterlagen, die Sie entweder telefonisch bei unserem Kundenservice oder mit einem schriftlichen, von Ihnen unterschriebenen, formlosen Auftrag anfordern können.
Um unsere Online Applikationen nutzen zu können benötigen Sie zuerst vorläufige Zugangsdaten. Diese werden Ihnen postalisch zugestellt. Die Zugangsdaten bestehen aus Ihrer Depot-Nr. und einer Vorläufigen PIN. Sobald Sie sich mit Ihren vorläufigen Zugangsdaten einloggen, werden Sie aufgefordert Ihre PIN abzuändern. Anschließend erfolgt die Einrichtung des Komfortlogins (Ihre E-Mail Adresse + Passwort) und somit die Aktivierung Ihrer Postbox. Ihr Login ist anschließend sowohl über Depot-Nr. + PIN als auch über den Komfortlogin möglich.
Ihr Passwort können Sie jederzeit selbstständig zurücksetzten. Die PIN können Sie nicht selbstständig zurücksetzen.
Klicken Sie auf https://online.dws.de/#login und dann auf den Link "Zugangsdaten vergessen", geben Sie dort Ihre E-Mail Adresse ein und lassen Sie sich den Validierungscode zusenden. Folgen Sie dann den weiteren Schritten.
Hinweis: für das Zurücksetzen des Passwortes benötigen Sie eine TAN (digital generiert über die DWS Secure TAN App oder eine Papier-TAN) mit der Sie diese Transaktion bestätigen.
Weitere Möglichkeit: Nach erfolgreichem Login können Sie Ihr Passwort auch in der Sektion ‚Ich‘ ändern.
Sie erhalten Ihre Jahresdepotaufstellung, Kundenabrechnungen und andere Mitteilungen in Ihrer digitalen Postbox. Sobald neue Dokumente in Ihrer Postbox zur Verfügung stehen, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail. Sie werden außerdem über einen optischen Indikator auf neue Dokumente in Ihrer Postbox hingewiesen. Dokumente die Ihnen in der Postbox zur Verfügung stehen, werden nicht länger postalisch versandt. Alle anderen Dokumente, die nicht in der Postbox zur Verfügung gestellt werden können, erhalten Sie weiterhin per Post.
Der angezeigte Preis entspricht dem letztverfügbaren Preis für den entsprechenden Fonds. Da die Transaktion erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird, erfolgt eine Preisfeststellung zum nächstmöglichen Geschäftstag. In der Regel ist dies der folgende Geschäftstag in Abhängigkeit der Orderannahmeschlusszeit. Der Preis an dem Tag der Preisfeststellung ist ausschlaggebend für die Transaktion.
Unter wiederkehrenden Aufträgen verstehen sich alle Aufträge mit regelmäßigen Käufen oder Verkäufen von Fondsanteilen, beispielsweise bei Spar- oder Auszahlplänen. Sie können Ihre wiederkehrenden Aufträge über die Ich-Sektion verwalten.
Die Ich-Sektion finden Sie in der DWS Altersvorsorge App am unteren rechten Bildschirmrand und in MorgenFund Online am oberen rechten Bildschirmrand (Kreis mit Ihren Initialen).
Sie können Anteile aus Ihrem Bestand kaufen, verkaufen oder umtauschen, indem Sie über den jeweiligen Fonds mit Ihrem Finger vom rechten Bildschirmrand zur Bildschirmmitte wischen (Swipen). Somit werden die Transaktionsmöglichkeiten vom rechten Bildschirmrand nach innen gezogen. Anschließend können Sie die gewünschte Transaktionsart starten.
Sie können Anteile aus Ihrem Bestand kaufen, verkaufen oder umtauschen, indem Sie in Ihrem Bestand für einen Fonds die „Optionen“ (drei weiße vertikale Punkte) anklicken und die entsprechende Option wählen. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, Fonds über die Fondssuche zu kaufen oder über die Fondsdetailseite zu kaufen oder zu verkaufen. Um Transaktionen zu autorisieren, benötigen Sie die Einrichtung der Digital-TAN Funktion innerhalb Ihrer DWS Altersvorsorge App oder einen aktivierten TAN-Block.
DWS-Neukunden können direkt in unserem Hause oder über fast allen Banken, Sparkassen und Finanzberater ein Depot eröffnen. Hier finden Sie weitere Informationen.
Ein besonderer Vorteil: Mit DWS Depot Online bietet Ihnen DWS Direkt den schnellen und unkomplizierten Online-Zugang zu Ihren DWS-Fonds und vielen nützlichen Funktionen rund um die Online-Depotführung.
Informationen und Beratung zu Fonds von DWS erhalten Sie außerdem bei allen Geschäftsstellen der Deutschen Bank AG. DWS ist ein Unternehmen der Deutschen Bank Gruppe.
Rufen Sie uns heute noch an! Wir helfen Ihnen gerne weiter. E-Mail: info@dws.com
1. Ausgenommen sind DWS Altersvorsorgedepots
2. Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen an dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden Risikohinweise zusammen mit den anderen in diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informationen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlageentscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines oder mehrerer dieser Risiken kann für sich genommen oder zusammen mit anderen Umständen die Wertentwicklung des Fonds beziehungsweise der im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände nachteilig beeinflussen und sich damit auch nachteilig auf den Anteilwert auswirken. Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegenüber dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen sind, so erhält er das von ihm in den Fonds investierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die angelegte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht über das vom Anleger investierte Kapital hinaus besteht nicht. Die Reihenfolge, in der die nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts noch über die Verlusthöhe bei dem Eintreten dieser Risiken. Neben den nachstehend oder an anderer Stelle des Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken kann die Wertentwicklung des Fonds auch durch weitere, derzeit noch nicht erkannte oder noch nicht bestehende Risiken beeinträchtigt werden.
3. DWS bleibt auch in der Leibrentenphase Vertragspartner des Anlegers.
4. Die DWS Investment GmbH sagt zu, dass dem Anleger – vorbehaltlich Kündigung /Anbieterwechsel – zum Beginn der Auszahlungsphase mindestens der Betrag der von ihm eingezahlten Altersvorsorgebeiträge zuzüglich Zulagen für die Auszahlungsphase zur Verfügung steht. Bei der Garantie handelt es sich um eine gesetzliche Vorgabe. Die Garantie bezieht sich nicht auf die Rendite.
5. Altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) sind zweckgebundene Lohnleistungen des Arbeitgebers, die ausschließlich in Altersvorsorgeverträgen angelegt werden können.
6. Die DWS Top Rente weist aufgrund ihrer Zusammensetzung /der vom Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilspreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der derzeit bekannten Rechtslage. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die oben beschriebenen steuerlichen Folgen nachteilig beeinflussen.
7. Das Produkt weist aufgrund seiner Zusammensetzung /der vom Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d. h. die Anteilspreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein. Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der derzeit bekannten Rechtslage. Es kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass sich die steuerliche Beurteilung durch Gesetzgebung, Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung nicht ändert. Solche Änderungen können auch rückwirkend eingeführt werden und die oben beschriebenen steuerlichen Folgen nachteilig beeinflussen.
8. Leistungen aus Riesterverträgen (gefördert und ungefördert) zählen nicht zu den Kapitaleinkünften, sondern zu den so genannten Sonstigen Einkünften (§ 22 Nr. 5 EStG). Auf geförderten Beiträgen beruhende Leistungen werden in der Auszahlungsphase mit dem individuellen Steuersatz besteuert. Soweit Leistungen in der Auszahlungsphase auf nicht geförderten Beiträgen beruhen, ist der Unterschiedsbetrag zwischen der ausgezahlten Leistung und den auf sie entrichteten Beträgen zu versteuern; es ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags zu versteuern, wenn eine Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres und nach Ablauf von zwölf Jahren seit Vertragsschluss erfolgt.