Mit diesem Dokument möchten wir betriebliche Anleger darauf hinweisen, dass sich die Frist für die grundsätzlich bestehende Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung einer Erklärung zur gesonderten Feststellung des fiktiven Veräußerungsgewinns per 31.12.2017 aufgrund des Steuerregimewechsels für vor dem 01.01.2018 erworbene Anteile an (Spezial‐) Investmentfonds (sog. Alt‐Anteile) dem Ende nähert. Dies gilt für alle Fonds im Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes (InvStG) unabhängig davon, ob diese als Investmentfonds oder Spezial‐ Investmentfonds ausgestaltet sind. Die Erklärung zur gesonderten Feststellung des Gewinns ist dem zuständigen Finanzamt spätestens bis zum 31.12.2022 nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln (bei verspäteter oder unterlassener Abgabe drohen insbesondere Verspätungszuschläge und Schätzungen durch das Finanzamt).