Mit Schreiben vom 17.11.2020 hat das deutsche Bundesministerium für Finanzen (BMF) verlautbart, dass bei in Fondsportfolien konzeptionell angelegter Koppelung von Aktiengeschäften einerseits und Options- und/-oder Termingeschäften andererseits, in Abweichung von der Situation bei gewöhnlichen Absicherungsgeschäften, die Verluste und Gewinne des Fonds aus gegenläufigen Options-/Termingeschäften in die Ermittlung des Aktiengewinns einzubeziehen sind. Demnach hat die (Kapital-)Verwaltungsgesellschaft für (Spezial-)Investmentfonds, die den Fonds-Aktiengewinn nicht nach den vorgenannten Grundsätzen ermittelt haben, sowie für an einem solchen (Spezial-)Investmentfonds beteiligte Dach-(Spezial-)Investmentfonds eine rückwirkende Neuberechnung der Fonds-Aktiengewinne durchzuführen und dies der für die (Spezial-)Investmentfonds zuständigen Finanzbehörde anzuzeigen und den Anlegern in geeigneter Weise bekanntzumachen.
Im Zuge dieses BMF-Schreibens hat die DWS Investment S.A. als Verwaltungsgesellschaft des Investmentfonds DWS Professional Cash (ISIN: LU0290278547) neu berechnete Aktiengewinne für den Zeitraum 02.04.2007 – 12.03.2010 ermittelt. Über die neu berechneten Aktiengewinne informiert die DWS in
diesem Dokument.
Wir weisen darauf hin, dass die Veröffentlichung neu berechneter Aktiengewinne ausschließlich nach Maßgabe des BMF-Schreibens vom 17.11.2020 erfolgt ist. Wir empfehlen betroffenen Anlegern – ggf. unter Hinzuziehung eines Rechts- oder Steuerberaters – individuell zu prüfen, inwieweit die Neuveröffentlichung der Aktiengewinne zu einer individuellen Korrektur der Anleger-Aktiengewinne führt. Die vom BMF geforderte unmittelbare Anzeigepflicht kann ggf. dazu führen, dass eine Anzeige des Sachverhalts bereits im Vorfeld einer (nachgelagerten) Korrektur der Anleger-Aktiengewinne notwendig sein kann. Auch wenn die Analyse insbesondere für den oben benannten DWS Professional Cash abgeschlossen ist, können wir derzeit nicht ausschließen, dass sich im weiteren Verlauf für diesen oder andere von der DWS Investment S.A. oder DWS Investment GmbH verwaltete Fonds weitere und/oder ergänzende Neuberechnungen ergeben können, insbesondere (aber nicht ausschließlich) wenn neu berechnete Aktiengewinne von externen Zielfonds-Gesellschaften nachgemeldet werden.
Diese Information stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar; Anleger sollten sich bei Zweifelsfragen an ihren Rechts- oder Steuerberater wenden.