Der DWS Invest ESG Equity Income wählt an den Aktienmärkten weltweit gezielt zuverlässige Dividendenzahler mit zukunftsgerichteten Geschäftsmodellen aus. Herausgefiltert werden die Wertpapiere anhand verschiedener Qualitätskriterien, vor allem einer überdurchschnittlichen Dividendenrendite.
Nachhaltigkeitskriterien können die Anlageziele Rendite, Risiko und Liquidität, um ökologische, soziale und auf die Unternehmensführung bezogene Aspekte ergänzen. Die drei Nachhaltigkeitskriterien geben Orientierung. Sie können als Wegweiser zu nachhaltigem Investieren verstanden werden.
Anteilsklasse |
LD |
Anteilsklassen-Währung |
EUR |
ISIN |
LU1616932940 |
WKN |
DWS2NY |
Ausgabeaufschlag[5] |
bis zu 5,0% |
Verwaltungsvergütung |
1,500% |
Laufende Kosten (TER[6] - Stand: 31.12.2023) |
1,590% |
Ertragsverwendung |
Ausschüttung |
Die Anlagepolitik wird unter anderem durch ökologische und soziale Aspekte, sowie die Grundsätze einer guten Unternehmensführung definiert. Das Fondsmanagement wendet bei der Auswahl der Unternehmen den DWS eigenen ESG-Filter „DWS ESG Investment Standard“ an. Mindestens 51% des Fondsvermögens werden in Vermögensgegenständen angelegt, die durch den DWS ESG Investment Standard abgedeckt sind.
Wenn ein Unternehmen durch seine Wirtschaftsaktivität einen positiven Beitrag zu mindestens einem der SDGs der Vereinten Nationen erzielt und dabei nicht gegen ein anderes Ziel verstößt, sowie Prinzipien einer guten Unternehmensführung einhält, wird diese als nachhaltige Investition gewertet.
Mindestanteil nachhaltiger Investitionen[7] | 15%[8] |
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2%[8] |
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2%[8] |
Markt-, branchen- und unternehmensbedingte Kursverluste.
Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung und/oder der vom Fondsmanagement verwendeten Techniken eine erhöhte Volatilität auf, d.h., die Anteilspreise können auch innerhalb kurzer Zeiträume stärkeren Schwankungen nach unten oder nach oben unterworfen sein.
Der Fonds schließt in wesentlichem Umfang Derivategeschäfte mit verschiedenen Vertragspartnern ab. Falls ein Vertragspartner keine Zahlungen leistet, zum Bespiel aufgrund einer Insolvenz, kann dies dazu führen, dass die Anlage einen Verlust erleidet. Finanzderivate unterliegen weder der gesetzlichen noch der freiwilligen Einlagensicherung.
Anteilswert kann unter den Kaufpreis fallen, zu dem der Kunde den Anteil erworben hat.
1. Ausschüttungen sind nicht garantiert. Die Höhe von Ausschüttungsauszahlungen kann sich ändern bzw. komplett ausfallen.
2. Risikoadjustierte Überrendite gegenüber Morningstar Vergleichsgruppe “Global Equity Income” und dem breiten Markt (MSCI World (NR) net-Index) über einen kompletten Konjunktur- und/ oder Marktzyklus. Copyright © 2024 Morningstar Inc. Alle Rechte vorbehalten. Die hierin enthaltenen Informationen 1. sind für Morningstar und/oder ihre Inhalte-Anbieter urheberrechtlich geschützt; 2. dürfen nicht vervielfältigt oder verbreitet werden; und 3. deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht garantiert. Weder Morningstar noch deren Inhalte-Anbieter sind verantwortlich für etwaige Schäden oder Verluste, die aus der Verwendung dieser Informationen entstehen. Die Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind keine Garantie für zukünftige Ergebnisse.
3. Geringere Volatilität als der breite Markt (MSCI World (NR) net-Index) über einen kompletten Wirtschafts- und/ oder Marktzyklus. Stand: 31.05.2024; Quelle: DWS International GmbH, Refinitiv Datastream, Performanceindizes mit monatlichen Daten, Währung: Euro Prognosen basieren auf Annahmen, Schätzungen, Ansichten und hypothetischen Modellen oder Analysen, die sich als nicht zutreffend oder nicht korrekt herausstellen können.
4. Bezogen auf den durchschnittlichen Rücknahmepreis des jeweils abgeschlossenen Geschäftsjahres (01.01. – 31.12.).
5. Bezogen auf den Bruttoanlagebetrag: 5,00% bezogen auf den Bruttoanlagebetrag entsprechen ca. 5,26% bezogen auf den Nettoanlagebetrag. Wertentwicklungen in der Vergangenheit sind kein verlässlicher Indikator für die zukünftige Wertentwicklung.
6. Die Bruttowertentwicklung (BVI-Methode) berücksichtigt alle auf Fondsebene anfallenden Kosten (z.B. Verwaltungsvergütung), die Nettowertentwicklung zusätzlich den Ausgabeaufschlag; weitere Kosten können auf Anlegerebene anfallen (z.B. Depotkosten), die in der Darstellung nicht berücksichtigt werden.
7. Der Anteil an nachhaltigen Anlagen gemäß Artikel 2 Absatz 17 SFDR im Portfolio wird proportional zu den wirtschaftlichen Aktivitäten der Emittenten berechnet, die sich als nachhaltig qualifizieren.
8. Es handelt sich hierbei um Mindestanteile, die sich nicht zwangsläufig zum Gesamtanteil aufaddieren.
9. "Ökologisch nachhaltige Investition" im Sinne von Art. 2(17) SFDR bedeutet eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels beiträgt.
10. "Sozial nachhaltige Investition" im Sinne von Art. 2(17) SFDR bedeutet eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die zur Erreichung eines sozialen Ziels beiträgt.